Jetzt ist Tempo gefragt: Die IHKs und das Handwerk in der Region Ruhr drängen auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr in den Kommunen. Am heutigen Freitag hat das Ruhrparlament in Essen grünes Licht für das seit Jahren diskutierte Planwerk gegeben. „Die Wirtschaft im Ruhrgebiet begrüßt die Verabschiedung des Regionalplans. Damit existiert endlich eine Rechtsgrundlage für Planvorhaben und Investitionsentscheidungen“, betont Michael Bergmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet, die aktuell die Federführung bei den Ruhr-IHKs innehat. „Mit Rechtskraft des Regionalplans allein ist aber die Bereitstellung eines dauerhaften Angebots an Gewerbe- und Industrieflächen nicht gesichert“, ergänzt Thomas Harten, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster.

„Wir müssen die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen heben.“

Bergmann und Harten sind sich einig: „Für die Unternehmen im Ruhrgebiet ist es besonders wichtig, dass bestehende Betriebsstandorte gesichert werden und der Ausbau erneuerbarer Energien mit Augenmaß betrieben wird und nicht zulasten der bestehenden Gewerbeflächen erfolgt.“ Michael Bergmann weiter: „Wir müssen darüber hinaus mehr Konversions- und Brachflächen reaktivieren und die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten heben.“ Harten ergänzt: „Zur Deckung des Bedarfs ist auch eine Neuausweisung und -erschließung von Flächen zwingend notwendig.“

Diese und weitere Aspekte haben die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Ruhrgebiet in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Wirtschaft braucht Fläche“ festgehalten, welches die Kammern im Rahmen eines Pressegesprächs am gestrigen Donnerstag vorgestellt haben. Darin verweisen IHKs und Handwerkskammern auch auf die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, um ausreichend gewerbliche und industrielle Flächen bereitzustellen. Die Verfasser des Papiers fordern darin das Land Nordrhein-Westfalen auf, niedrigschwellig zugängliche Fördermittel zur gewerblichen Flächenentwicklung in ausreichender Größenordnung bereitzustellen.

Zudem sei das Land in der Pflicht, die landesplanerischen Grundlagen für eine wirtschaftsfreundliche Flächenpolitik im Rahmen des Landesentwicklungsplans auf den Weg zu bringen.

„Die Flächeneigentümer müssen jetzt nicht benötigte Flächen zur Verfügung stellen.“

„Zudem sehen wir den Regionalverband Ruhr in der Pflicht, die im Regionalplan genannten Flächenbedarfe zeitnah zu aktualisieren“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann.

Und auch die Kommunen seien gefordert: „Sie müssen jetzt Baurecht für alle im Regionalplan benannten Flächenbedarfe schaffen und Sorge dafür tragen, dass bestehende Standorte gesichert werden“, so Thomas Harten. Ein ausreichendes Flächenangebot könne nur unter Berücksichtigung aller Handlungsansätze und aktiver Mitwirkung aller relevanten Akteure geschaffen werden.

Aber auch die Wirtschaft müsse sich aktiv beteiligen: „Die Flächeneigentümer müssen jetzt die Bereitschaft zeigen, nicht benötigte Flächen für andere wirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Michael Bergmann. „Wir helfen dem Land, dem Regionalverband Ruhr, den Kommunen und auch den Unternehmen gern dabei, geeignete planerische Lösungen auf den Weg zu bringen.“

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