In einem bedeutsamen Schritt zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) am 27. Juli 2023 seine Wirkung entfaltet. Dieses bahnbrechende Gesetz zielt darauf ab, Lieferengpässe bei patentfreien Arzneimitteln effektiv zu bekämpfen und die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu optimieren. Im Zuge dieser weitreichenden Neuerungen gewinnen Apotheken eine entscheidende Rolle.

Nach § 129 Abs. 2a des Sozialgesetzbuches (SGB) V erhalten Apotheken nun die Möglichkeit, im Fall der Substitution eines verschriebenen Arzneimittels einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer zu erheben. Dieser Zuschlag dient dazu, Apotheken für ihre herausragende Arbeit bei der Bewältigung von Lieferengpässen zu entschädigen und die dabei auftretenden Herausforderungen abzufedern. Die Lieferengpass-Pauschale stellt einen erheblichen Schritt dar, um sicherzustellen, dass Apotheken auch in schwierigen Zeiten eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit essenziellen Medikamenten aufrechterhalten können.

Um eine reibungslose Umsetzung der Lieferengpass-Pauschale zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Diese Übergangsregelung ermöglicht den Apotheken, sich an die neuen Abrechnungsmodalitäten anzupassen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es wird erwartet, dass Apotheken eng mit den relevanten Behörden und Organisationen zusammenarbeiten, um die reibungslose Implementierung dieser Neuerungen zu garantieren.

Kommentar: Ein Meilenstein für Apotheken und Patienten

Die Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes markiert einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Bewältigung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Die Einführung der Lieferengpass-Pauschale bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung für Apotheken, sondern gewährleistet auch die kontinuierliche Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten.

Dieser Fortschritt spiegelt die wachsende Anerkennung der entscheidenden Rolle wider, die Apotheken im Gesundheitssystem spielen. Apotheken sind unverzichtbare Partner bei der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und tragen eine enorme Verantwortung für das Wohl der Patienten. Das Gesetz verdeutlicht das Engagement der Regierung, Apotheken angemessen zu unterstützen und ihre zentrale Bedeutung anzuerkennen.

Die Übergangsregelung eröffnet den Apotheken die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Behörden und Fachverbänden ist dabei von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer effizienteren und zuverlässigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland. Es unterstreicht das Engagement der Regierung für die Sicherheit und das Wohl der Patienten und betont die entscheidende Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel