In einer Untersuchung der BG ETEM aus dem Jahr 2020 wurden Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW evaluiert, die Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache erkennen ließen. Die Ergebnisse bringen ganz neue Erkenntnisse: In 24,2 Prozent der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich. Eine ähnliche Häufung zeigt sich auch in anderen Studien.

Insbesondere Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren und zwischen 50 und 59 Jahren fallen in der Statistik als Müdigkeitsopfer auf. Die Erklärung hierfür liegt vermutlich zum einen im Schlafmangel, der dem Freizeitverhalten junger Männer geschuldet ist. Bei älteren Fahrern sind die Ursachen eher in der gesundheitlichen Konstitution, eingenommenen Medikamenten, physischer Erschöpfung und nachlassender Konzentration zu suchen.

Ein erhöhtes Risiko für müdigkeitsbedingte Verkehrsunfälle haben Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten. Fast 40 Prozent der Unfallverursacher hatten mehr als 8,5 Stunden gearbeitet, weitere sieben Prozent über zehn Stunden. Jeder zehnte Betroffene kam von der Nachtschicht, wobei sich dann der Heimweg als besonders kritisch herausstellte.

Prävention

Ein wichtiges Potential zur Vermeidung von müdigkeitsbedingten Unfällen liegt in der konsequenten Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, einem optimierten Schichtplan, einer angemessenen Pausengestaltung sowie der Unterweisung zur Verkehrssicherheit mit Hinweis auf Themen wie Schlafmangel, Schlafstörungen, Medikamente etc. Doch auch eine Fahrpause mit Kurzschlaf (maximal 20 Minuten) und Bewegung an der frischen Luft hilft. Technische Assistenzsysteme wie automatische Notbrems- und Spurhalteassistenten gibt es für die meisten Fahrzeugklassen, nur bei Transportern ist die Ausstattungsquote sehr gering.

Sekundenschlaf am Steuer ist eine Straftat

Der Sekundenschlaf im öffentlichen Straßenverkehr mit Unfallfolge gilt als Straftat (§ 315c StGB). Wer übermüdet einen Unfall verschuldet, muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wen verwundert es, dass Betroffene nach dem Einschlafen am Steuer nur selten Müdigkeit bzw. Sekundenschlaf als Ursache angeben? Die Dunkelziffer ist hoch, da es kein verlässliches Verfahren zur Beweisführung "Müdigkeit" gibt.

Mehr Informationen

Der komplette Artikel über Müdigkeit als Verkehrsunfallursache mit dem Titel "Erst müde, dann Krankenhaus" ist in der aktuellen Ausgabe von "impuls" 04/2021, der Versichertenzeitschrift der BG ETEM, unter www.bgetem.de (Webcode 11808185) nachzulesen.

Für alle, die im Betrieb oder in der Schule für das Thema sensibilisieren wollen, eignet sich das neue RiskBuster-Video der BG ETEM. Im Video testet Ex-Stuntman Holger Schumacher am eigenen Leib, welche Auswirkungen Müdigkeit auf die Fahrsicherheit hat. Es ist im Internet in der Mediathek auf der Seite profi.bgetem.de zu finden.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 3778-0
Telefax: +49 (221) 3778-1199
http://www.bgetem.de

Ansprechpartner:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 3778-5521
Fax: +49 (221) 3778-25521
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel