Seit dem 27.01.2017 gilt die neue Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), mit der das deutsche Chemikalienrecht den Neuerungen entsprechend der EU-Gesetzgebung angepasst wurde. Laut der Verordnung sind zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen gefordert.
Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt werden.

Sachkundige, deren Prüfung mehr als 6 Jahre zurückliegt, müssen bis 01. Juni 2019 eine solche Fortbildungsveranstaltung besucht haben.

Inhalte 

– Neuerungen im euopäischen Stoffrecht (REACH-, CLP-Verordnung)
– Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
– Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/ Gemischen nach CLP-Verordnung 
– Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/ Gemischen/ Erzeugnissen

Teilnamevoraussetzungen

Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).

Kosten

680,-€ pro Person zzgl. MwSt

Abschluss

Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV

Eventdatum: Donnerstag, 23. Mai 2019 09:00 – 17:00

Eventort: Hösbach

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PES Ingenieurgesellschaft mbH
Benzstr. 2
63768 Hösbach
Telefon: +49 (6021) 625350
Telefax: +49 (6021) 62535200
http://www.gefahrstoff.com

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet