Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 15.07.2026 zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßt insbesondere das Ziel, die sichere elektronische Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) weiter zu stärken und KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Standard für den digitalen Datenaustausch zu etablieren.

„Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung lebt davon, dass alle Beteiligten sicher und medienbruchfrei miteinander kommunizieren können. Der Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und vernetzten Versorgung“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass alle an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Leistungserbringer KIM künftig als sicheres Übermittlungsverfahren für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation nutzen. Damit wird die Telematikinfrastruktur weiter zum zentralen Kommunikationsnetz des Gesundheitswesens.

Für zahntechnische Labore gewinnt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur dadurch weiter an Bedeutung. Bereits heute sind nahezu alle Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen und nutzen deren Anwendungen im Praxisalltag. Mit der zunehmenden Etablierung von KIM als Standard der digitalen Kommunikation wird die elektronische Vernetzung zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor künftig immer wichtiger.

„Wer dauerhaft Teil einer digitalen Versorgungslandschaft sein möchte, benötigt die entsprechenden technischen Voraussetzungen. Dazu gehört für zahntechnische Labore insbesondere der Zugang zur Telematikinfrastruktur“, so Kruchen.

Voraussetzung hierfür ist unter anderem der elektronische Berufsausweis (eBA) für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Der VDZI setzt sich deshalb weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die zuständigen Handwerkskammern die Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zeitnah ermöglichen.

„Der Kabinettsbeschluss macht deutlich: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet konsequent voran. Jetzt dürfen zahntechnische Labore nicht länger ausgebremst werden. Die zuständigen Handwerksorganisationen stehen in der Verantwortung, die erforderlichen elektronischen Berufsausweise zeitnah bereitzustellen und damit den Weg in die Telematikinfrastruktur freizumachen. Nur so können Dentallabore auch künftig uneingeschränkt am digitalen Austausch mit den Zahnarztpraxen und den weiteren Akteuren des Gesundheitswesens teilnehmen“, so Kruchen abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 20/21
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 8471087-0
Telefax: +49 (30) 8471087-29
http://www.vdzi.de

Ansprechpartner:
Gerald Temme
Referent für Kommunikation & Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 8471087-12
Fax: +49 (30) 8471087-29
E-Mail: gerald.temme@vdzi.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel