Nach intensiven rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Berechnung der Lkw-Maut in Deutschland hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)nun erstmals eine Zahlung an den Verband Camion-Pro geleistet. Der überwiesene Betrag liegt im höheren sechsstelligen Bereich und wird derzeit von Camion Pro an die betroffenen Mitglieder weitergeleitet. Die Zahlung ist Teil eines längeren Verfahrens, und diverser Klagen die Camion-Pro stellvertretend für seine Mitglieder führt.

Hintergrund: EuGH erklärte Mautberechnung für rechtswidrig

Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020 (Rechtssache C-321/19). Darin entschied der EuGH, dass Deutschland bei der Berechnung der Lkw-Maut unzulässigerweise auch Kosten der Verkehrspolizei einbezogen habe. Nach europäischem Recht dürfen jedoch nur Infrastrukturkosten berücksichtigt werden. Das Urteil hatte weitreichende Folgen: Es stellte die Mautpraxis der Bundesrepublik in weiten Teilen infrage und eröffnete zahlreichen Unternehmen Rückerstattungsansprüche.

Camion-Pro hatte bereits 2014 auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Mautberechnung hingewiesen und seinen Mitgliedern die Zahlung unter Vorbehalt empfohlen und 2023 entsprechende Rückerstattungsforderungen bei der Balm eingereicht.

Zweiter Teil des Verfahrens noch offen

Die Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet. Ein weiterer Teil des Verfahrens befindet sich derzeit in gerichtlicher Prüfung. Dabei geht es um eine zusätzliche Rückforderung, deren Volumen ebenfalls im höheren sechsstelligen Bereich liegt. Ein Urteil wird für Ende 2025 erwartet.

Camion-Pro übernimmt volle Verfahrensführung für Mitglieder

Camion-Pro sieht sich durch diesen ersten Teilerfolg bestätigt. Der Verband hatte das Verfahren für seine Mitglieder eingereicht und geführt – inklusive juristischer Prüfung, Koordination mit den Behörden und Abwicklung der Zahlungsflüsse. Für Mitglieder bedeutete dies: keine eigene Rechtsverfolgung, keine zusätzliche Belastung – stattdessen rechtssichere Unterstützung durch eine erfahrene Interessenvertretung.

Fazit: Wegweisender Erfolg mit Signalwirkung

Der Fall zeigt, wie wichtig rechtliche Kontrolle und kollektives Handeln in der Branche sind. Der Einsatz von Camion-Pro könnte anderen Unternehmern als Beispiel dienen, aktiv gegen unzulässige Belastungen vorzugehen – und zugleich die Behörden zu mehr Transparenz und Rechtskonformität zu bewegen.

Rechtsstreit um Lkw-Maut: Camion Pro scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen Toll Collect

Der Verein Camion Pro e. V. kritisiert jedoch das Erstattungsverfahren als übermäßig bürokratisch. Zudem wirft Camion Pro Toll Collect vor, überhöhte Verwaltungsgebühren zu erheben – beispielsweise für Zweitausfertigungen von Mautbelegen, die der Anbieter selbst erstellt hat. Im Februar 2024 beantragte Camion Pro beim Landgericht Berlin im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Toll Collect, mit dem Ziel, die Gebührenpraxis sofort zu stoppen. Die mündliche Verhandlung fand am 26. Februar 2024 statt. Das Landgericht lehnte den Antrag ab.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass keine ausreichende wettbewerbliche Relevanz für einen missbrauchsrechtlichen Unterlassungsanspruch vorliege. Zudem fehle es an der notwendigen Eilbedürftigkeit für einstweiligen Rechtsschutz, weshalb die Verfügung nicht erlassen wurde. Camion Pro betonte, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung nicht die Rechtmäßigkeit der Gebührenpraxis bestätige, sondern lediglich den juristischen Eilbedarf nicht anerkenne. Nach dem Scheitern des Eilverfahrens kündigte Camion Pro an, einen Musterprozess vor dem Amtsgericht Berlin anzustrengen, um eine grundsätzliche Klärung für seine Mitglieder zu erreichen.

Die Klage wurde im Frühjahr 2024 eingereicht. Ende November 2024 wies das Amtsgericht die Klage ab. Die Urteilsbegründung fiel sehr knapp aus und ließ wesentliche Argumente von Camion Pro unberücksichtigt. Das Gericht bewertete die Gebühren im Verhältnis zur Unternehmensgröße als nicht bedeutsam und lehnte zudem die Zulassung der Berufung zum Landgericht Berlin ab – trotz der Grundsatzrelevanz des Falls. Camion Pro kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete es als „Gesinnungsurteil“. Zudem äußerte der Verein Zweifel am Funktionieren des Rechtsschutzsystems in diesem Zusammenhang.

Über den Camion Pro e.V.

Camion Pro e.V. wurde im März 2001 als nicht kommerzieller Verein und Schutzgemeinschaft gegründet und ist seit August 2003 offizieller Verband für die Transportbranche. Camion Pro e.V. hat es sich als Schutzgemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Belange seiner Mitglieder/ der Transportbranche gewissenhaft zu vertreten und gegen die Missstände der Branche auch im europäischen Raum aggressiv vorzugehen. Neben der Mission einer Schutzgemein-
schaft-Frachtgeldbetrug entwickelte sich Camion Pro e.V. weiter zu einer Allround-
Organisation und Einkaufsgemeinschaft die ihren Mitgliedern inzwischen zahlreiche weitere Vorteile bietet:
* Kostenlose telefonische Rechtsberatung
* Kostenlose Unfallversicherung
* Günstigste Versicherungsangebote für LKW, PKW und Anhänger
* Einkaufsgemeinschaft in zahlreichen Bereichen
* Rabatte bei zahlreichen Partnerunternehmen
* Initiative "Sicherer LKW"
* Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in der Transportbranche
* Cargo Cop: Unternehmens- und Betriebs-Informationsdienst
– Wirtschaftsauskünfte zum Schutz vor Forderungsausfall
– Inkasso – Hilfe bei säumigen Zahlern

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