Online-Plattformen, wie Amazon, Kleinanzeigen oder Airbnb, müssen die Umsätze ihrer Nutzer von 2023 an die Finanzbehörde melden. Haben Landwirte ihre Umsätze aus diesen Verkäufen bisher nicht versteuert, könnte Steuerhinterziehung vorliegen.

Noch bis 31. März 2024 können Online-Plattform-Betreiber die Umsätze ihrer Nutzer unbeanstandet an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das besagt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die DAC7-Richtlinie der EU (2021/514) in nationales Recht umsetzt.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen?

An der steuerlichen Behandlung der Umsätze ändert das Gesetz zwar nichts. Jedoch kann die Finanzverwaltung besser prüfen, ob Steuerpflichtige ihre Verkäufe richtig versteuert haben. Gleiches gilt für Umsätze, die aus einer Vermietung, beispielsweise über Airbnb, entstehen.

Beispiel: Ein Landwirt verkauft seinen alten Bagger über Kleinanzeigen. Der Bagger gehört zum Betrieb, daher ist der Verkauf eine Betriebseinnahme – und diese ist zu versteuern.

Ausweg: Selbstanzeige

Bei Landwirten, die unversteuert regelmäßig größere Mengen online verkauft haben, könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen. Ein Ausweg hier ist eine strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist aber nur möglich, wenn die Finanzverwaltung die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt hat. „Je nachdem, was Landwirte online verkaufen, betrifft dies unterschiedliche Steuerarten. Das ist im Einzelfall genau zu prüfen“, sagt Florian Regenfelder, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in München.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag auf unserer Website.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Florian Regenfelder
Rechtsanwalt, Steuerberater in München, Grafrath
Telefon: +49 (89) 745559-0
E-Mail: florian.regenfelder@ecovis.com
Michaela Diesendorf
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2672
E-Mail: michaela.diesendorf@ecovis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel