Der unbereinigte Gender Pay Gap beziffert den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen im Vergleich zu dem der Männer. Bei diesem Wert werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich z.B. bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen.

Beim bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.

Für bayerische Frauen fällt der Bruttostundenverdienst im Jahr 2023 mit im Schnitt 21,24 Euro um 5,61 Euro geringer aus als der Durchschnittsverdienst von bayerischen Männern (26,85 Euro pro Stunde). Damit liegt der unbereinigte Gender Pay Gap 2023 bei 21 Prozent. Mit zunehmendem Alter steigt die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern. Eine deutliche Zunahme des Verdienstabstands zeigt sich ab dem Alter von 30 Jahren, also dem Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes (30,7 Jahre). Der um strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern bereinigte Gender Pay Gap liegt im Freistaat im Jahr 2023 bei sieben Prozent oder 1,86 Euro pro Stunde.

Unbereinigter Gender Pay Gap 2023 bei 21 Prozent
Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung 2023 verdienen in Bayern Frauen im Durchschnitt 21,24 Euro brutto pro Stunde und damit 5,61 Euro weniger als Männer (26,85 Euro). Im Jahr 2023 liegt somit der unbereinigte Gender Pay Gap im Freistaat bei 21 Prozent. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede struktureller Natur zeigen sich in der Berufswelt zum Beispiel bei der Berufswahl oder dem Anteil an Teilzeitbeschäftigungen. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (18 Prozent) liegt die unbereinigte Lohnlücke in Bayern um drei Prozentpunkte höher.

Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter
Je nach Altersklasse fällt der geschlechtsspezifische Verdienstabstand im Jahr 2023 unterschiedlich groß aus: Bei den unter 25-Jährigen ist der Verdienstabstand mit zwei Prozent am geringsten. Danach steigt die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern bis zur Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen. Frauen im Alter von 60 bis 64 Jahren verdienen 32 Prozent weniger als Männer in dieser Altersgruppe. Zudem zeigt sich ab dem Alter von 30 Jahren ein deutlicher Sprung im Verdienstunterschied. Zu diesem Zeitpunkt werden Frauen im Schnitt zum ersten Mal Mutter (30,7 Jahre). Folglich lässt sich eine deutliche Zunahme des Verdienstabstands zwischen den Geschlechtern feststellen, wenn Frauen zum ersten Mal Mutter werden.

Bereinigter Gender Pay Gap 2023 bei sieben Prozent
Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist.

Rund 67 Prozent beziehungsweise 3,75 Euro des unbereinigten Gender Pay Gaps im Jahr 2023 lassen sich durch strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern erklären. Ein großer Teil der Lohnlücke (1,22 Euro) ist darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen beschäftigt sind, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen). Darüber hinaus unterscheiden sich Frauen und Männer hinsichtlich ihres Beschäftigungsumfangs. Demnach können 0,78 Euro auf eine häufigere Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückgeführt werden. Außerdem sind Frauen seltener in Führungspositionen vertreten (0,73 Euro). Unterschiede in der Bildung und Berufserfahrung erklären 0,35 Euro. Weitere Ursachen, wie beispielsweise das Dienstalter oder die Art des Arbeitsvertrags, machen insgesamt 0,67 Euro des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands aus.

Die verbleibenden 1,86 Euro beziehungsweise 33 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap 2023 können nicht durch die in die Analyse einbezogenen Faktoren erklärt werden und entsprechen somit dem bereinigten Gender Pay Gap. Dieser liegt in Bayern im Jahr 2023 bei sieben Prozent. Damit verdienen Frauen auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften pro Stunde immer noch sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (sechs Prozent) liegt der bereinigte Gender Pay Gap im Freistaat um einen Prozentpunkt höher.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Hinweise:

Definition unbereinigter Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat).

Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap
Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf dem repräsentativen Erhebungsmonat April.
Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte früher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.

Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei der Verdiensterhebung fällt z. B. der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde.

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