Mit der Einführung des E-Rezepts in der Apothekenpraxis ergeben sich zahlreiche Vorteile, darunter gesteigerte Effizienz und Genauigkeit. Ein wichtiger Schritt in diesem digitalen Wandel ist die Verpflichtung zur Übermittlung von Chargeninformationen für verschriebene Arzneimittel, die die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sicherstellen soll. Dennoch stehen Apotheken vor einigen Herausforderungen bei der Umsetzung dieses Verfahrens.

Besonders herausfordernd ist die Situation in Fällen wie der Heimversorgung oder der Abgabe von Teilmengen. Hier kann die automatisierte Übermittlung der Chargeninformation aufgrund fehlender Data-Matrix-Codes auf der Umverpackung problematisch sein. In solchen Situationen sind Apotheken gefordert, kreative Lösungen zu finden, um die Chargeninformation dennoch präzise zu übermitteln.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist jedoch darauf hin, dass das Risiko von Beanstandungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Chargeninformation als "eher gering" einzuschätzen ist. Dies liegt daran, dass die Hauptfunktion der Chargenübermittlung darin besteht, künftige Ersatzansprüche im Falle eines Rückrufs sicherzustellen.

Dennoch sollten Apotheken weiterhin vorsichtig sein und nach Wegen suchen, um die Chargeninformation so exakt wie möglich zu übermitteln. Eine hilfreiche Unterstützung bieten spezialisierte Versicherungslösungen wie Aporisk, die speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken zugeschnitten sind. Solche Allrisk-Policen berücksichtigen verschiedene Risiken, einschließlich möglicher Retaxationen aufgrund fehlender Chargeninformation. Die Entscheidung für eine umfassende Versicherung kann dazu beitragen, die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke zu gewährleisten.

Kommentar:

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Chargeninformationen beim E-Rezept sind ein deutliches Beispiel dafür, wie die Digitalisierung den Apothekenalltag verändert. Die Verpflichtung zur Chargenübermittlung ist zweifellos von großer Bedeutung, um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Dennoch kann sie in der Praxis zu praktischen Problemen führen, insbesondere in Fällen, in denen die automatisierte Übermittlung nicht möglich ist.

Die Einschätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV), dass das Risiko von Beanstandungen als "eher gering" einzustufen ist, bietet gewisse Beruhigung. Dennoch sollten Apotheken weiterhin bestrebt sein, die Chargeninformation so präzise wie möglich zu übermitteln, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden.

Die Existenz spezialisierter Versicherungslösungen wie Aporisk verdeutlicht, dass die Branche aktiv auf diese Herausforderungen reagiert und Lösungen bereitstellt, um Apotheken gegen mögliche Risiken abzusichern. In einer Zeit des Wandels und der Unsicherheit kann die Entscheidung für eine umfassende Versicherung einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung leisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel