Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Apotheken mit sich. Ein bahnbrechender Beschluss der Gematik vom 22. Juni 2023 soll Apotheken künftig vor Retaxationen schützen, die durch abweichende Arztnamen auf E-Rezepten verursacht werden. Die bisherige Prüfpflicht entfällt damit, wodurch eine spürbare Erleichterung für Apotheken einhergeht und der Fokus auf die Kernversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gestärkt wird.

Retaxationen, bei denen Apotheken Nachforderungen von Rabatten oder Boni durch Krankenkassen erhalten, waren in der Vergangenheit oft auf Unstimmigkeiten zwischen dem auf dem E-Rezept vermerkten Arztnamen und dem in der elektronischen Signatur verwendeten Namen zurückzuführen. Die Apotheken waren bis dato verpflichtet, diese Abweichungen zu überprüfen und zu korrigieren, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Mit dem neuen Beschluss der Gematik entfällt diese Prüfpflicht für Apotheken. Dadurch sind sie vor Retaxationen geschützt, auch wenn abweichende Arztnamen auf E-Rezepten vorliegen. Diese Maßnahme ermöglicht den Apotheken eine effizientere Abwicklung von E-Rezepten und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Die Entscheidung der Gematik wird von den Apotheken und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) enthusiastisch begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt, um den Apotheken eine effizientere und unkompliziertere Abwicklung von E-Rezepten zu ermöglichen. Die Entbindung von der Prüfpflicht bei abweichenden Arztnamen stellt eine Erleichterung für die Apotheken dar, die sich somit verstärkt auf ihre Hauptaufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, konzentrieren können.

Die Entscheidung der Gematik, die Apotheken von der Prüfpflicht bei abweichenden Arztnamen auf E-Rezepten zu entbinden, ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherige Prüfpflicht war nicht nur zeitaufwändig, sondern führte auch oft zu finanziellen Belastungen für die Apotheken durch Retaxationen.

Mit dem Retaxschutz wird den Apotheken eine zusätzliche Sicherheit gegeben, da sie nun nicht mehr bei jeder Abweichung zwischen Arztnamen auf E-Rezepten und elektronischer Signatur befürchten müssen, finanzielle Nachforderungen zu erhalten. Dies erleichtert den Apotheken den Umgang mit E-Rezepten und trägt zur Effizienzsteigerung in der Abwicklung bei.

Dennoch bleibt zu betonen, dass auch weiterhin eine gewissenhafte und präzise Durchführung der elektronischen Verordnungs- und Abrechnungsprozesse von entscheidender Bedeutung ist. Die Sicherheit und Genauigkeit der Daten sind von großer Wichtigkeit, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten zu gewährleisten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Insgesamt ist der Retaxschutz eine positive Entwicklung für die Apotheken, die ihnen mehr Spielraum für ihre Kernaufgaben verschafft und sie von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet. Die Gematik und andere Entscheidungsträger sollten jedoch auch in Zukunft darauf achten, dass die digitalen Prozesse im Gesundheitswesen weiter optimiert und an die Bedürfnisse der Apotheken und Patienten angepasst werden, um eine reibungslose und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Retaxversicherung bleibt relevant. Während der Retaxschutz einen Teil der Retaxationsgefahr beseitigt, können mögliche Fehlerquellen dennoch existieren. Es bedarf einer ganzheitlichen Strategie, um die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren. Die Sicherstellung einer zuverlässigen Gesundheitsversorgung sollte stets im Mittelpunkt stehen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel