Mitte Juni hat das EU-Parlament seinen Standpunkt zur Regulation von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa, den sogenannten ‚AI-Act‘, beschlossen. Jetzt verhandeln Europäisches Parlament, EU-Mitgliedsstaaten und EU-Kommission in Trilog-Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die Schaffung eines Rechtsrahmens für den rechtssicheren Einsatz von KI in Deutschland und Europa – sieht im aktuellen Entwurf gleichzeitig noch viele Möglichkeiten zur Verbesserung.

Künstliche Intelligenz stellt für die deutsche und europäische Industrie eine Schlüsseltechnologie dar. Längst wird KI auch in der Automobilindustrie eingesetzt und die Anwendungsbereiche werden zukünftig zunehmen. Umso bedauerlicher ist, dass die europäische KI-Verordnung die Entwicklung und Anwendung von KI im Fahrzeug in Europa zu erschweren droht.

Die Grundidee des AI-Acts ist ein sogenannter horizontaler Regulierungsrahmen. Die Vorgaben sollen branchenübergreifend für mehrere Sektoren gelten. Die Autoindustrie ist zwar vom AI-Act ausgenommen, gleichwohl sollen die Regelungen zukünftig in die EU-Verordnung für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen übernommen werden.

Der Einsatz von KI im Fahrzeug soll durch einen spezifischen Rechtsrahmen geregelt werden. Der VDA begrüßt die Einführung dieses delegierten Rechtsaktes, der auf bereits bestehende Normen und Standards für KI verweist und diese für anwendbar erklärt, da der Einsatz von KI im Auto sehr komplex und schwer mit Produkten anderer Branchen zu vergleichen ist.

Allerdings ist dieser Prozess mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Bereits in der Vergangenheit haben technische Entwicklungen die Gesetzgebung überholt und für Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess gesorgt. Für die Automobilindustrie bedeutet es eine große Unsicherheit, wenn der genau Regelungsrahmens nicht genau definiert ist. Wir fordern daher die an der Gesetzgebung beteiligten Akteure zu einer klaren und schnellen Einigung auf.

Bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Definition von KI-Systemen sieht der VDA noch Anpassungsbedarf. Die aktuelle Kommission-Definition würde auch rein technische Prozesse ohne Gefährdungspotential – wie etwa in der Entwicklung, Fertigung oder Überwachung von Produkten und Systemen – als sogenanntes ‚Hochrisiko-KI-System‘ klassifizieren. Eine entsprechende Klassifizierung könnte dazu führen, dass pauschal alle KI-Systeme im und um das Fahrzeug als ‚hochriskant‘ eingestuft würden.

Eine zu weit gefasste Definition von Hochrisiko-KI-Systemen, für die der Gesetzesentwurf zusätzliche Auflagen vorsieht, würde den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz im Auto in Europa sehr erschweren, Innovation ausbremsen und für die einheimische Automobilindustrie mit einem extremen internationalen Wettbewerbsnachteil einhergehen.

Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, dass Hochrisiko-Systeme von Dritten zertifiziert und geprüft werden müssen. Solche Bewertungen bedeuten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, hohe Kosten und sollten daher nur in unbedingt erforderlichen Fällen angewendet werden. Nach aktuellem Stand wären davon jedoch auch zahlreiche KI-Anwendungen in der Automobilindustrie, von denen kein Gefährdungspotenzial ausgeht, von den Regelungen betroffen.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller: „Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen der Automobilindustrie eine Schlüsseltechnologie. Dass die europäische Politik einen sicheren Rechtsrahmen für den Einsatz von KI in Europa schaffen will, ist daher zu begrüßen. Allerdings sollten die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten, die Künstliche Intelligenz bietet, im Gesetzgebungsverfahren deutlich stärker Berücksichtigung finden. Mit dem vorliegenden Entwurf droht sich Europa im bürokratischen Klein-Klein zu verlieren und die heimische Industrie in einem global verschärften Wettbewerb auszubremsen. Mit den vom VDA vorgeschlagenen Änderungen am vorliegenden Entwurf lässt sich eine sichere Anwendung von KI im Automobil mit agiler und innovativer Weiterentwicklung der Technologie verbinden.“

Das VDA-Positionspapier zur KI-Verordnung finden Sie hier.

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