Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ hat die Bundesregierung den Druck auf Länder mit bislang stockendem Windkraftausbau wie Bayern deutlich erhöht. Bis zum 31.12.2027 müssen in Bayern demnach 1,1 % der Landesfläche für die Windkraft reserviert sein, bis zum 31.12.2032 sind es sogar 1,8 % sogenannter Windvorrangflächen. „Flächenmäßig klingt das natürlich viel, wenn 1,8 % der bayerischen Fläche nur für die Windkraft ‚reserviert‘ werden, doch dabei handelt es sich zum größten Teil um Abstandsfläche zwischen den einzelnen Windkraftanlagen“, erklärt Detlef Fischer, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW. „Tatsächlich ist der Großteil der 1,8 % weiter wie gewohnt nutzbar, z. B. für Landwirtschaft oder teils auch für Forstwirtschaft, der tatsächliche ‚Flächenverbrauch‘ wird stark überschätzt. Insofern ist das offizielle Flächenziel unglücklich definiert.“

Dass der Windkraftausbau in Bayern schnell vorangebracht werden muss, um die Klimaziele auch nur annähernd erreichen zu können, wird inzwischen auch von der bayerischen Landespolitik anerkannt. Nach der erfolgten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern betonte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger etwa, dass offensiv Flächen für die Windkraftnutzung auszuweisen sind und kündigte an, in einem weiteren Schritt das Flächenziel in den einzelnen Planungsregionen differenzierter auszugestalten. In einem ersten Schritt muss jede der 18 Planungsregionen in Bayern 1,1% der Fläche bis zum 31.12.2027 als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausweisen.

„Nun muss niemand Angst haben, dass ein neues Wind-Vorranggebiet allzu große Änderungen für seine Lebensumstände mit sich bringen wird“, relativiert VBEW-Hauptgeschäftsführer Fischer. Denn die tatsächlich durch Windkraft versiegelte Fläche sei minimal, bei einer 3 MW Anlage müssen laut einer Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft gerade einmal rund 350 m² versiegelt werden, und unter Berücksichtigung von Zufahrtswegen, freigehaltenem Platz für Wartungen sowie Transformatoren beträgt der dauerhafte Platzbedarf zwischen 2.000 und 4.000 m². Selbst bei einer größeren 5,5 MW Anlage sind es dann konservativ geschätzt höchstens 5.000 m², die durch die Windkraft „verbaut“ sind. Windkraftanlagen werden in die Höhe gebaut, nicht in die Fläche.

Laut der Studie „Bayernplan Energie 2040“ benötigt Bayern von 2019 bis 2040 jede Woche den Neubau zwei solcher 5,5 MW Windkraftanlagen, um die Klimaneutralität erreichen zu können, also rund 2.200 Anlagen bzw. 12 GW insgesamt. Selbst unter der sehr konservativen Annahme, dass die bestehenden 1.269 Windkraftanlagen in Bayern (Stand: Ende 2021) ebenfalls je 5.000 m² versiegelte Fläche benötigen würden, errechnet sich ein gesamter Flächenbedarf für die bayerische Windkraft von 17 km². „Bei einer bayerischen Landesfläche von 70.542 km² sind das also gerade einmal 0,02 %, die tatsächlich für die Windkraft in Anspruch genommen werden. „Windenergieanlagen haben im Vergleich zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen äußerst geringen Flächenbedarf und liefern insbesondere in der dunklen Jahreszeit Strom, das ist vielen in der aktuellen Diskussion nicht bewusst. Wir brauchen den schnellen Windkraftausbau in Bayern, da bringen uns Scheindiskussionen und Panikmache nicht weiter“, resümiert Detlef Fischer.

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