Das Bundeskabinett hat Änderungen mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. UNITI meldet für die anstehenden Beratungen im Bundestag Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf an, da die Klimaschutzwirkung CO2-armer oder -neutraler Kraftstoffe darin nicht berücksichtigt wird.

Sogenannte „emissionsfreie Fahrzeuge“ sollen bis Ende 2025 gänzlich von der Mautpflicht befreit werden, so sieht es das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ vor. Dabei werden ausschließlich die CO2-Emissionen am Auspuff betrachtet, eine CO2-Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus, die auch die Emissionen etwa bei der Erzeugung des Ladestroms einbezieht, unterbleibt dagegen. Daher werden von dieser Mautbefreiung ausschließlich batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge profitieren. Das Treibhausgasminderungspotential CO2-armer oder CO2-neutraler biogener sowie grünstrombasierter Kraftstoffe wird dagegen nicht berücksichtigt. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn fordert daher mit Blick auf die anstehenden Beratungen im Bundestag: „Lkw, die nachweislich mit regenerativen Kraftstoffen wie HVO-Diesel, Bio-LNG, Bio-CNG oder perspektivisch mit grünstrombasierten E-Diesel unterwegs sind, sollten ebenfalls bei der Maut bessergestellt werden. Mit dem Einsatz dieser Kraftstoffe sowohl im Fahrzeugbestand als auch in zukünftigen Neufahrzeugen wird schließlich ein wichtiger und realer Beitrag zum Klimaschutz erbracht. Es sollte hier eine europarechtskonforme Lösung gefunden werden.“

In ihrem „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ vom 28. März 2023 hatte sich die Bundesregierung zu einer Anreizung des Hochlaufs der Produktion und der Nutzung klimafreundlicher Kraftstoffe bekannt sowie angekündigt, rechtliche und administrative Regelungen, die einer Ausweitung der Nutzung gegenüberstehen, zu beseitigen. Elmar Kühn von UNITI: „Die Neugestaltung der Mautregeln ist ein erster Lackmustest für diese Ankündigung, denn diese entscheidet mit darüber, ob Lkw-Flottenbetreiber auf klimaschonende Kraftstoffe umsteigen oder nicht.“

Zum 1. Dezember 2023 soll des Weiteren ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro emittierter Tonne CO2 eingeführt werden. Dieser würde laut Kabinettsentwurf auch für CO2-arme oder CO2-neutrale Kraftstoffe fällig. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn fordert auch hier dringend Änderungen und eine Berücksichtigung der klimafreundlichen Kraftstoffe ein: „Ein mit CO2-armem HVO-Diesel oder mit CO2-neutralem E-Diesel genutzter Lkw sollte bei der Maut nicht schlechter gestellt sein, als ein E-Lkw dessen Ladestromherkunft gänzlich unberücksichtigt bleibt.“ Kühn resümiert: „Der Kabinettsentwurf steht im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, regenerative Kraftstoffe stärker zu unterstützen. Er schadet diesen vielmehr und damit auch dem Klima selbst.“

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