Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sprechen sich dafür aus, den Konsultationsprozess für eine Anschlussregelung für abschaltbare Lasten zeitnah einzuleiten. Ziel ist, dass es zum Beginn des kommenden Winters ein marktbasiertes Instrument zur Lastreduzierung in kritischen Netzzuständen gibt. Tempo ist notwendig, weil die Implementierung der Informationstechnik einige Monate in Anspruch nehmen wird.

Seit dem Auslaufen der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) im Juni 2022 steht den Stromübertragungsnetzbetreibern kein marktbasiertes Instrument zur Lastreduzierung in kritischen Netzzuständen zur Verfügung. Anfang dieses Jahres veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber eine offizielle Abfrage zur Teilnahme von Industrieunternehmen an freiwilligen, nicht vergüteten Lastreduzierungen zur Verhinderung einer Abschaltkaskade nach § 14 EnWG. BDI und VIK halten es daher für nötig, die Konsultation der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV mit dem Namen „Systemdienstleistungsprodukt im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten“ (SEAL) zeitnah einzuleiten, damit den Übertragungsnetzbetreibern im kommenden Winter wieder ein marktbasiertes Instrument zur Sicherstellung der Systemsicherheit zur Verfügung steht.

Marktbezogene Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 EnWG, wie etwa abschaltbare Lasten, waren bisher neben den Kraftwerken eine wichtige Maßnahme der Netzreserve, die dazu dient, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des nunmehr fast vollzogenen Ausstiegs aus der Kernenergie sowie des fortschreitenden Kohleausstiegs bei gleichzeitig noch immer stockendem Ausbau der erneuerbaren Energien und des verzögerten Netzausbaus hat das deutsche Stromsystem aus Sicht der Industrie an gesicherter Leistung und damit an Versorgungssicherheit verloren.

Bezüglich der Ausgestaltung der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV sprechen sich BDI und VIK daher dafür aus, die Teilnahme hieran einem möglichst breiten Anwenderkreis zu ermöglichen, damit in einem durch erneuerbare Energien zunehmend fluktuierendem

Stromangebot auf der energieintensiven Nachfrageseite mehr Flexibilität gehoben werden kann. Es gilt dabei jedoch zu beachten, dass die Bereitstellung von Flexibilität nicht Kerngeschäft von Industrieunternehmen ist. Die Bereitstellung flexibler Nachfrage seitens der Industrie, sprich die Vornahme von Produktionsunterbrechungen auf Abruf, sollte daher durch vergütete marktbasierte Instrumente gefördert werden, statt durch freiwillige Lastreduzierungen zu erfolgen.

Zum Hintergrund: Abschaltbare Lasten haben von 2014 bis 2022 wichtige Beiträge geleistet, um die Stromnetze stabil zu halten, zum Beispiel bei Prognoseabweichungen der Erneuerbaren. Die AbLaV ermöglichte den Stromübertragungsnetzbetreibern, in den operativen Betrieb von stromintensiven Industriebetrieben einzugreifen und Produktionsanlagen für einen gewissen Zeitraum herunterzufahren, um den Stromverbrauch kurzfristig zu reduzieren. Abschaltbare Lasten waren somit Teil eines Instrumentariums, das dazu diente, auftretenden Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems begegnen zu können. Die Übertragungsnetzbetreiber haben seit Einführung der AbLaV bis zum Tag des Auslaufens Ende Juni 2022 in kritischen Situationen in mehr als 450 Fällen Abschaltungen industrieller Lasten veranlasst.

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