An der ausserordentlichen Generalversammlung am 28. Oktober 2022 in Thun stimmten die Aktionäre der Meyer Burger Technology AG („Meyer Burger“ oder die „Gesellschaft“) dem Antrag des Verwaltungsrats zum Traktandum mit 98,58% Prozent der Stimmen zu, eine ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von bis zu 934’671’850 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Namenaktie durchzuführen. An der ausserordentlichen Generalversammlung waren gesamthaft 1’111’844’450 Aktien (41,63 Prozent der ausgegebenen Aktien) durch 302 Aktionäre vor Ort vertreten.

Verwaltungsratspräsident Franz Richter sagte zum Entscheid der Generalversammlung: „Wir danken allen Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen und für die Unterstützung unserer beschleunigten Wachstumsstrategie.“

Informationen betreffend Bezugsrechtsangebot
Die Kapitalerhöhung soll in der Form eines Bezugsrechtsangebots an die bisherigen Aktionäre stattfinden. Meyer Burgers Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie am 31. Oktober 2022 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 1. November 2022 bis 7. November 2022 an der SIX Swiss Exchange gehandelt und, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen, vom 1. November 2022 bis 9. November 2022, 12:00 Uhr mittags MEZ ausübbar sein. Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange werden auf den 11. November 2022 erwartet. Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans vor.

Die Aktionäre sollten zu gegebener Zeit von ihrer Depotbank Informationen über die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung erhalten und werden gebeten, gemäss den Anweisungen der Depotbank vorzugehen, wenn sie Aktien zeichnen und ihre Bezugsrechte ausüben möchten.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINES BUNDESSTAATES ODER DES DISTRICTS OF COLUMBIA), KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Dieses Dokument ist kein Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt im Sinne anderer anwendbarer Gesetze. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht in Jurisdiktionen versandt oder in Jurisdiktionen verteilt werden, in denen dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor einer Registrierung, einer Befreiung von der Registrierung oder der Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen einer Rechtsordnung ungesetzlich wäre. Dieses Dokument stellt Werbung im Sinne von Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Es ist eine Mitteilung an die Anleger mit dem Ziel, diese auf Finanzinstrumente aufmerksam zu machen. Anlageentscheidungen in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf der Grundlage dieser Werbung getroffen werden. Eine Entscheidung, in Wertpapiere der Meyer Burger Technology AG zu investieren, sollte ausschliesslich auf der Grundlage des von Meyer Burger Technology AG zu diesem Zweck zu veröffentlichenden Prospekts erfolgen.

Dieses Dokument ist nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschliesslich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in diesen Jurisdiktionen oder in anderen Jurisdiktionen, in denen dies ungesetzlich wäre, dar. Insbesondere dürfen das Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder anderweitig übermittelt werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäss dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Gesetzen eines Bundesstaates registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäss dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar. Im Vereinigten Königreich wird kein Prospekt zum öffentlichen Angebot von Wertpapieren veröffentlicht. Dieses Dokument wird nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) sich ausserhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (ii) „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde, und die ausserdem (A) Anlageprofis sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung (die „FSMA-Verordnung“) oder (B) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der FSMA-Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere werden nur Relevanten Personen zur Verfügung gestellt, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit Relevanten Personen geschlossen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

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Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat die Meyer Burger Technology AG weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile davon nach dem heutigen Datum zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu überarbeiten.
 

Über die Meyer Burger Technology AG

Meyer Burger hat mit der Produktion von Hochleistungs-Solarzellen und -Solarmodulen im Jahr 2021 gestartet. Seine proprietäre Heterojunction/SmartWire-Technologie ermöglicht es dem Unternehmen, neue Standards in Bezug auf Energieertrag zu setzen. Mit Solarzellen und -modulen, die in der Schweiz entwickelt und in Deutschland unter nachhaltigen Bedingungen gefertigt werden, will Meyer Burger zu einem führenden europäischen Photovoltaik-Unternehmen wachsen. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 1000 Mitarbeitende an Forschungsstätten in der Schweiz, Entwicklungs- und Fertigungsstätten in Deutschland und an Vertriebsstandorten in Europa, den USA und Asien.

Meyer Burger wurde 1953 in der Schweiz gegründet und hat in den letzten Jahrzehnten als Anbieter von Produktionssystemen die Entwicklung der globalen Photovoltaik-Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette geprägt und wesentliche Standards der Industrie gesetzt. Ein grosser Teil der heute weltweit produzierten Solarmodule basiert auf Technologien, die von Meyer Burger entwickelt wurden.

Die Namenaktien der Meyer Burger Technology AG sind an der SIX Swiss Exchange gelistet (Ticker: MBTN).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
CH3645 Gwatt (Thun)
Telefon: +41 (33) 2212800
Telefax: +41 (33) 2212808
http://www.meyerburger.com

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