Der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme besteht grundsätzlich auch, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird. Insoweit ist es unerheblich, wenn das durch die innovative erneuerbare Wärme erwärmte Trägermedium durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt wird, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen.

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat dazu am 23. August 2022 den Hinweis 2021/15-VII zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz" beschlossen.

In dem Hinweis war zu klären, ob der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 8b KWKG 2020 i.V.m. KWKAusV auch dann besteht, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird.

Der B.KWK hatte zu dem im November 2021 gestarteten Hinweisverfahren in enger Abstimmung mit dem AGFW, der Universität Duisburg-Essen, dem iKWK-Expertenrat und den Stadtwerken Lemgo seine Stellungnahme abgegeben und begründet, dass dieser Förderanspruch für innovative KWK-Systeme bei Rücklaufeinspeisung gerechtfertigt ist. Dazu wurden die technischen, messtechnischen und regulatorischen Anforderungen betrachtet und in einem Exkurs der technische Hintergrund erläutert, vor dem die Fragestellung aus Sicht der höheren Anteile erneuerbarer Wärme relevant ist.

B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl zeigt sich erfreut über den Abschluss des Hinweisverfahrens von Seiten der Clearingstelle, die in ihren Empfehlungen der Argumentation der B.KWK-Stellungnahme folgt: „Die Möglichkeit der Rücklaufeinspeisung trägt unmittelbar zum Grundgedanken von innovativen KWK-Systemen als Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien bei, wie sie im KWKG genannt sind. Die Möglichkeit der Rücklaufeinspeisung adressiert somit direkt das Förderziel des Gesetzes. Aus der Praxis unserer Mitglieder wissen wir, dass es einige Anwendungsfälle für iKWK-Projekte gibt, bei denen eine Rücklaufeinspeisung sinnvoll ist oder die dadurch erst ermöglicht werden. Insofern ist dieser Hinweis richtungsweisend für den Weg erneuerbarer Wärme in Verbindung mit KWK-Anlagen“, so Stahl weiter.

Über seine Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2021/15-VII hat der B.KWK im November berichtet: https://www.bkwk.de/clearingstelle-ikwk-erneuerbare-waerme/.

Die Meldung der Clearingstelle ist abrufbar unter Hinweis 2021/15-VII zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz

Innovative Konzepte mit KWK und erneuerbare Wärme werden auch ein Fokus des anstehenden B.KWK-Kongress 2022 am 26.-27. September 2022 in Berlin sein.

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