Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. Februar 2022 auf drei Maßnahmen geeinigt: höhere Entfernungspauschale, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und höherer Grundfreibetrag. „Das soll die hohen Energiekosten abfedern“, sagt Ecovis-Steuerberater Stefan Lange in Erfurt und rechnet vor, wie viel Ersparnis drin sein können.

Folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen sieht der Gesetzentwurf vor. Sie gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Von den Entlastungen profitieren Arbeitnehmer wie angestellte GmbH-Geschäftsführer:

1. Anhebung der erweiterten Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler

Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer überdurchschnittlich langen Pendelstrecke zum Arbeitsplatz spüren die aktuell hohen Benzinkosten im Geldbeutel. Um dies bei der Steuererklärung etwas abzumildern, will die Ampelkoalition die erweiterte Pendlerpauschale ab dem 21ten Kilometer um drei Cent anheben.

2. Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro

Der pauschale Abzugsbetrag für Werbungskosten, der sich ohne weitere Belege bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lässt, steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro. Dadurch können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die bisher – zum Beispiel aufgrund eines kürzeren Arbeitswegs – weniger Werbungskosten abziehen konnten.

3. Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro

Mit der Anhebung des Grundfreibetrags, der bisher bei 9.744 Euro liegt, sinkt der individuelle Steuersatz vor allem für kleine Gehälter spürbar. Denn erst der 10.348ste Euro unterliegt jetzt der Besteuerung. „Dies soll vor allem die gestiegenen Kosten für die Lebenshaltung ausgleichen“, sagt Ecovis-Steuerberater Stefan Lange in Erfurt.

Ein Single-Haushalt mit 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen profitiert im Vergleich zu 2021 von einer Steuerersparnis von 212 Euro.

Eine Familie mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen profitiert im Vergleich zu 2021 von 378 Euro Steuerersparnis, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2022 vom Finanzamt veranlagt wird.

Wann das Gesetz durch das Parlament und den Bundesrat beschlossen wird, steht noch nicht fest. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr rechtskräftig wird“, sagt Stefan Lange.

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