Grundstücksbesitzer müssen zwischen Juli und Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auf Basis dieser Erklärungen berechnen die Finanzämter auf Grundlage neuer Regeln den künftigen Grundsteuerwert. Welche Daten dafür notwendig sind, das unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Details erklärt Torsten Sonnenberg, Steuerberater bei Ecovis in Halle.

Was ändert sich bei der Grundsteuer?

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber änderte daher 2019 die Berechnungsmethode. Damit ab 2025 die neue Grundsteuer gelten kann, müssen die Finanzämter jetzt alle Grundstücke neu bewerten. Einige Bundesländer haben die Öffnungsklausel im Grundsteuer-Reformgesetz genutzt und gehen eigene Wege bei der Grundstücksbewertung. 

Wie berechnen Finanzämter die Grundsteuer?

Das Berechnungsprinzip für die Grundsteuer ist überall gleich. Es gilt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt. Den Hebesatz legt jede Kommune selbst fest. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung. Dafür braucht es jetzt aktuelle Daten.

Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

„Alle Grundstücksbesitzer müssen sich rechtzeitig auf die verpflichtende Erklärung vorbereiten“, sagt Steuerberater Torsten Sonnenberg. Das bedeutet: Ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht, ob es land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, ob es vermietet oder mit eigener Wohnimmobilie genutzt wird – alle, die ein Grundstück besitzen, müssen aktiv werden. Die neue Grundsteuer greift zwar erst in drei Jahren, also 2025. Aber die Finanzämter erheben bereits 2022 die notwendigen Daten. Grundstücksbesitzer haben nur vier Monate Zeit – zwischen Juli und Oktober 2022 – zur elektronischen Übermittlung der Daten.

Welche Daten müssen Grundstücksbesitzer übermitteln?

Die Informationen, die Grundstücksbesitzer ihrem Finanzamt liefern müssen, unterscheiden sich je nach Bundesland. Zu den Informationen, die alle Eigentümer liefern müssen, gehören:

  • Grundbuchdaten
  • genaue Anschrift
  • Art der Nutzung
  • Aktenzeichen des Einheitswerts
  • Grundstücksfläche

In den meisten Bundesländern sind zusätzlich weitere Daten erforderlich. Dazu gehören – je nach Bundesland – beispielsweise:

  • Bodenrichtwert
  • Nettokaltmiete
  • Gebäudefläche
  • Wohnfläche
  • Gebäudealter
  • Art der Immobilie
  • Anzahl der Wohnungen nach Größe
  • Anzahl Garagen und Stellflächen
  • Mietniveaustufe oder Wohnlage

Wo finden Grundstücksbesitzer weitere Informationen?

„Da in jedem Bundesland unterschiedliche Regeln gelten, sollten sich Grundstücksbesitzer frühzeitig informieren und mit ihrem Steuerberater sprechen“, rät Sonnenberg. „Das gilt umso mehr, wenn Eigentümer mehrere Grundstücke in unterschiedlichen Bundesländern haben und so verschiedene Berechnungsverfahren zusammenkommen.“

Was passiert, wenn Grundstücksbesitzer die richtigen Daten zu spät melden?

Wer die erforderlichen Daten nicht fristgerecht ans Finanzamt meldet, der muss mit Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern rechnen, warnt Ecovis-Steuerberater Sonnenberg: „Alle Grundstücksbesitzer müssen diese Steuererklärung abgeben.“ Im schlimmsten Fall schätzen Finanzämter den Wert. „Das fällt nur selten zugunsten der Eigentümer aus.“

Zahlen Grundstücksbesitzer künftig mehr Steuern? 

Die Reform führt dazu, dass sich die individuellen Steuerzahlungen ändern. Im Einzelfall kann das eine Steuererhöhung oder aber eine Steuersenkung bedeuten. Maßgeblich für die Höhe der individuellen Grundsteuer werden zudem die Hebesätze sein, die die Gemeinden festsetzen.

Tipp: Was sollten Grundstücksbesitzer jetzt tun?

  • Prüfen Sie, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.
  • Sammeln Sie rechtzeitig alle notwendigen Daten.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – besonders, wenn Sie mehrere Grundstücke oder Immobilien in verschiedenen Bundesländern besitzen.
  • Mehr Details gibt es unter ecovis.com/grundsteuer. Hier können Sie auch unsere Grundsteuer-Broschüre (32 Seiten, Erscheinungstermin Januar 2020) bestellen.

Sie wollen mehr wissen zur Grundsteuererklärung? Dann melden Sie sich für unser Online-Seminar am 05.04.2022 an. Die Anmeldung ist kostenlos.

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