Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Zahlen zu den zurückgegebenen und den recycelten Mengen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Die Daten machen deutlich, dass die verschiedenen Rückgabemöglichkeiten von der deutschen Bevölkerung stetig besser genutzt werden und somit immer mehr Elektroschrott gesammelt wird. So ist die Menge der zur Erstbehandlung angenommenen Altgeräte um 9,5 % beziehungsweise 89 900 Tonnen gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte, steigt im Vergleich zu 2019 um 1,3 Prozentpunkte auf 86,7 %.

Auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist damit schon ein Schritt in die richtige Richtung getan, aber es gibt noch Steigerungspotential. So wurde nur ein Bruchteil (1,9 %) der Geräte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Und auch bei der Menge der zurückgegebenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist noch Luft nach oben. Damit zukünftig noch mehr Geräte richtig gesammelt werden, wurden mit dem ElektroG3 die Rückgabemöglichkeiten von E-Schrott für den Bürger weiter vereinfacht. So müssen ab dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m2 verfügen, Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Weitere Vereinfachungen gibt es auch bei der Altgeräterückgabe im Online-Handel (mehr Informationen unter: www.e-schrott-entsorgen.org).

Um die Bevölkerung über das wichtige Thema der korrekten E-Schrott-Entsorgung aufzuklären und die verschiedenen Entsorgungswege aufzuzeigen, informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit der Aufklärungskampagne Plan E auf verschiedenen Media-Kanälen. So konnten mit der aktuellen Kampagne „Lass los – auch wenn es wehtut“ seit November 2021 über 650 Mio. Kontakte generiert werden.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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