Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, benötigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu können. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars hat gegenüber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie ein neuer Fachbeitrag von Sonja Reiff, Notar in Frankfurt am Main, zeigt.

„Am vorteilhaftesten ist es natürlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Um nachzuweisen, wer Erbe geworden ist, genügt dann das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes, mit dem dieses das notarielle Testament oder den Erbvertrag eröffnet hat. Auch beim Grundbuchamt kann hiermit ein Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden, sodass Immobilien des Erblassers auf die Erben umgeschrieben werden können.“

Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag, sondern lediglich ein handschriftliches Testament des Erblassers vor, wird ein Erbschein benötigt. Nur mit dem Erbschein kann dann der Erbe nachweisen, dass er tatsächlich Erbe ist und wie hoch sein Erbteil ist.

Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Der Erbe geht direkt zum Nachlassgericht und stellt den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Protokoll der Geschäftsstelle oder der Erbe geht zu einem Notar und lässt dort den Antrag beurkunden.

Bei Gericht und beim Notar entstehen für die in dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung dieselben Gebühren. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nachlasswert.

Hierin unterscheiden sich die beiden Optionen also nicht. Die Beurkundung des Antrages auf Erteilung des Erbscheins bei einem Notar habe jedoch mehrere Vorteile, wie Notarin Sonja Reiff aufzeigt: „In der Regel ist es einfacher, mit dem Notar einen passenden Termin zu vereinbaren. Der Mandant hat im Notar zudem einen festen Ansprechpartner, mit dem er im im Vorfeld offene Fragen klären kann. Der Notar informiert und überprüft, dass die für den Antrag erforderlichen Personenstandsurkunden vollständig vorliegen. Er leitet den Antrag an das Gericht weiter und hakt auch bei diesem nach, falls der Erbscheinsantrag nach einer Weile noch nicht erstellt wurde. Sollte das Gericht bei der Erstellung noch Rückfragen haben, ist der Notar dem Mandanten bei deren Beantwortung behilflich.“

Diese gesamten Dienstleistungen erbringt der Notar für dieselbe Gebühr, die auch bei einer Beantragung des Erbscheins bei Gericht anfallen würde. Unabhängig davon fallen für die Erstellung des Erbscheins durch das Gericht anschließend noch einmal Gerichtsgebühren an.

„Die Inanspruchnahme des Notars zur Beantragung eines Erbscheins verursacht demnach dieselbe Gebühr wie bei Gericht. Sie hat gegenüber der direkten Beantragung bei Gericht jedoch viele Vorteile“, betont Notarin Sonja Reiff. Allerdings empfehle sie für die Nachlassregelung schon frühzeitig die Erstellung eines notariellen Testaments oder Erbvertrages. Denn dann entfällt die Notwendigkeit eines Erbscheins. Aufwand, Kosten und Unsicherheiten in der Erbverteilung lassen nochmals deutlich reduzieren.

Weitere Informationen zum Erbscheinsantrag:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/erbscheinsantrag-stellt-man-diesen-lieber-bei-gericht-oder-bei-einem-notar/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen, Unternehmensnachfolgeverträgen und Unternehmertestamenten,
Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungen sowie Schenkungs- und Übergabeverträgen über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge).

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Erbrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/notar-erbrecht/

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Über SELZER REIFF Notare

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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