Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG haben heute beschlossen, die GESCO AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) – unter der Firma GESCO SE – im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) zu überführen.

Das gegenwärtige dualistische Leitungssystem der GESCO AG, bestehend aus dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen. Die GESCO SE soll ihren Sitz in Wuppertal, Deutschland, haben. Die Umwandlung soll durch Verschmelzung der wkk 1. Beteiligung AG mit Sitz in Wien auf die GESCO AG mit Änderung der Rechtsform in die einer SE erfolgen.

Die Umwandlung setzt voraus, dass die Hauptversammlung der GESCO AG zustimmt. Wenn möglich, soll sich die ordentliche Hauptversammlung 2022 mit dem Beschlussvorschlag befassen.

Bei der Umwandlung der GESCO AG in eine SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionärinnen und Aktionäre der GESCO AG im Grundsatz unberührt. Sie werden unverändert dieselbe Anzahl an auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) halten. Auch die Gesamtanzahl der Aktien der GESCO AG erhöht sich nicht; die Verschmelzung soll ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgen. Zudem bleibt der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt.

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