Der MAX Automation SE wurde vom Landgericht Düsseldorf heute der Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG zugestellt. Gegenstand der Sonderprüfung soll der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013 sein. Einen eingereichten Antrag der Aktionäre Schulze und der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, hatte die Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 mehrheitlich abgelehnt.

Das vom Aktionär Schulze im Jahr 2019 angekündigte Klagezulassungsverfahren gemäß § 148 AktG mit entsprechendem Inhalt wurde von ihm letztlich nicht durchgeführt.

Die MAX Automation SE und ihr Verwaltungsrat werden auch dem Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers in gebotener Weise entgegentreten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MAX Automation SE
Steinhöft 11
20459 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8080582-70
Telefax: +49 (211) 90991-11
http://www.maxautomation.de

Ansprechpartner:
Katja Redweik
Leitung Unternehmensentwicklung/IR
Telefon: +49 (211) 9099-144
E-Mail: katja.redweik@maxautomation.com
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Telefon: +49 (89) 1250903-30
E-Mail: sh@crossalliance.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel