Prof. Gabriel Felbermayr, Präsident des IfW Kiel, kommentiert den bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission für einen CO2-Grenzausgleich:  

„Ein CO2-Grenzausgleich nach dem Vorschlag der EU-Kommission würde viele Probleme und Risiken schaffen, aber kaum etwas zum Klimaschutz beitragen. Es ist wichtig, dass die Diskussion um einen CO2-Grenzausgleich in Europa nun an Fahrt gewinnt. Für die Akzeptanz und Effektivität hoher CO2-Preise in Europa ist es notwendig, dass Emissionen nicht einfach aus der EU ins Ausland verlagert und CO2-intensive Güter vermehrt importiert werden. Doch sind die Formeln und Verfahren zur Bestimmung des CO2-Gehalts ausländischer Güter komplex und könnten zu Rechtsunsicherheit und Betrug führen. Zwar werden im Kommissionvorschlag die CO2-intensivsten Sektoren erfasst; dennoch ist der Beitrag zum globalen Klimaschutz gering: Der Anteil zusätzlich erfasster Emissionen am Weltausstoß liegt bei unter 1 Prozent des globalen Ausstoßes, und die notwendigen Pauschalierungen reduzieren Anreize zum Klimaschutz im Ausland. Und ob ein EU-Alleingang die notwendige internationale Koordination stärkt, ist höchst unsicher.

Der Vorschlag ist vermutlich konform mit den Regeln der Welthandelsorganisation. Dies ist zu begrüßen, hat aber zur Folge, dass Exporteuren die in der EU geleisteten CO2-Kosten nicht erstattet werden können. Damit erleiden sie in Ländern ohne CO2-Bepreisung einen Wettbewerbsnachteil. Eine Weiterführung der bisher praktizierten freien Zuteilung von Zertifikaten an EU-Produzenten ist in Kombination mit einem Grenzausgleich allerdings kaum vorstellbar, und der Entwurf der EU sieht explizit vor, die freie Vergabe durch den Grenzausgleich zu ersetzen. Bei der Behandlung der Exporte hat die Idee des Grenzausgleichs ihre wichtigste offene Flanke.

Zu begrüßen ist, dass die EU einem dringend benötigten „Klimaclub“ mit den wichtigsten Handelspartnern der EU – allen voran das Vereinigte Königreich und die USA – zumindest die Tür öffnet. Ein solcher Club umfasst Länder, die ein Mindestausmaß an Klimaschutz in Form von CO2-Preisen oder äquivalenter Regulierung betreiben und verzichtet zwischen diesen Ländern auf Grenzausgleichsmaßnahmen. Gegenüber Drittstaaten käme es hingegen zu einem harmonisierten Grenzausgleich. Die EU sieht immerhin vor, dass CO2-Preise im Ausland angerechnet werden und dass bilaterale Abkommen geschlossen werden können, die Länder vom Grenzausgleich ausnehmen. Dies schafft erste Anreize, eine zur EU vergleichbare CO2-Bepreisung einzuführen. Das Ziel muss sein, den bürokratischen und fehleranfälligen Grenzausgleich auf möglichst geringe Importvolumen anzuwenden und ihn als Baustein, nicht Stolperstein, zu einem effektiven globalen Klimaschutz zu gestalten.

Insgesamt besteht dennoch die Gefahr, dass der Nutzen des Grenzausgleichs geringer ist als seine Kosten und er Handelspartner eher verärgert. Besser wäre es, eine Einführung zunächst aufzuschieben und mit voller Kraft an einem Klimaclub zu arbeiten.

Der Entwurf zu einer CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU-Kommission sieht vor, dass in den Sektoren Zement, Stromerzeugung, Düngemittel und Stahl & Aluminium ab 2026 eine Nachbepreisung von Importen stattfinden soll, die sich in der Höhe am Preis der Emissionszertifikate in der EU orientieren soll. Dieser liegt aktuell bei circa 50 Euro. Ein solcher Mechanismus soll sicherstellen, dass Emissionen nicht in Länder verlagert werden, die keine oder sehr niedrige Emissionspreise haben, was die Effektivität der Klimaschutzanstrengungen der EU verringern und zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte. Die Vorlage sieht vor, dass nur die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island ausgenommen werden sollen. Äquivalente Klimaschutzanstrengungen anderer Länder sollen allerdings angerechnet werden. Auf der Exportseite sieht der vorgeschlagene Mechanismus keine Maßnahmen vor.“

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