Der Bundesverband Geothermie (BVG) reagiert auf das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz und den BMWi-Dialog „Klimaneutrale Wärme“ mit Vorschlägen zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes, denn mit der Nutzung von Geothermie kann der wesentliche Teil der Treibhausgasminderung im Wärmmarkt zeitnah, wirtschaftlich, umweltfreundlich und zuverlässig erfolgen.

In dem Impulspapier zeigen die Autoren auf, wie der Pfad zur Klimaneutralität im Wärmemarkt durch Geothermie zu erreichen ist und welche Maßnahmen die Politik dazu ergreifen kann. BVG -Präsident Dr. Erwin Knapek: „Der größte Anteil des Primärenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärme- und Kältemarkt (ca. 50 %).  Darüber hinaus ist die Erzeugung von Wärme- und Kälte in Haushalten und Industrie für mehr als 30 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. 90 % dieser Energie wird immer noch aus fossilen Energieträgern bereitgestellt. Es besteht also dringender Handlungsbedarf!“

Die effizienteste Form, den Wärmemarkt mittels Sektorkopplung mit dem Strommarkt zu verknüpfen, erfolgt über die Nutzung der geothermischen Ressourcen. Oberflächennahe und Tiefe Geothermie haben den geringsten Flächenbedarf und hat den geringsten CO2-äquivalenten Fußabdruck pro Kilowattstunde, die höchste Jahresarbeitszahl und die geringsten Gestehungskosten aller EE-Technologien. Geothermie ist jederzeit und jahreszeitenunabhängig verfügbar und schafft lokale Arbeitsplätze.

Um die heimische Ressource Geothermie stärker zu nutzen bedarf es:

  • Der Entlastung des EE-Stroms für Wärmepumpen und Tiefpumpen von EEG-Umlage und Stromsteuer. Derzeit wird der Preis für den Strom für Erdwärmeheizungen durch Steuern und Abgaben verdoppelt; zum Vergleich: Öl und Gas werden nur zu 20-30 % belastet.
  • Ausbau der Untergrundkenntnisse durch ein Erkundungsprogramm. Die systematische Erkundung des Untergrundes von Staatsseite ist geeignet, eine Dynamik beim Ausbau der Geothermie zu erzeugen.
  • Eigenkapital stärkende KfW-Ausfallbürgschaften und eine Fündigkeitsabsicherung für die Startphase von Tiefen Geothermie Projekten.
  • Einen zeitnahen Start der Bundesförderung effiziente Wärmenetze zum Ausbau von geothermisch kompatiblen Wärmenetzen.
  • Die Wärmelieferverordnung muss novelliert und die Erfordernisse der Betriebskostenneutralität gestrichen werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und klimaneutraler Fernwärme auch im Bestand einen deutlichen Schub zu verleihen.
  • Geothermie bietet auch die Möglichkeit für einen Einsatz als industrielle Prozesswärme. Deshalb ist hier eine Gleichstellung in der Förderrichtlinie zu Erneuerbaren Energien in der Industrie als neuer Baustein mit aufzunehmen.
  • Genehmigungsverfahren müssen für Geothermie-Heizungen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der Einbau von klima- und umweltschädlichen Gas-, Öl und Kohle- Heizungssystemen muss beendet werden.
  • Gerechte und an CO2-Emissionen orientierte Belastung von Energieträgern. Steuern und Abgaben sollten zukünftig noch wesentlich deutlicher an der Klima(schutz)wirkung der unterschiedlichen Technologien orientiert werden.

In dem Impulspapier verdeutlichen die Autoren an den Beispielen eines kleinen und eines großen Stadtwerkes (München und Grünwald) das eine Wärmewende mit oberflächennaher- und tiefer Geothermie schon heute Realität werden kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Nach der erfolgreichen Klage von Klimaschützern hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des deutschen Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht unterstrich in seinem Urteil, dass eine Verlagerung von Treibhausgasminderungen in die Zukunft aufgrund von unterlassenen Maßnahmen nicht zulässig ist. Dies bedeutet, dass der Ausbau der Nutzung Erneuerbaren Energien stark beschleunigt werden muss.

Das Impulspapier „Klimaneutrale Wärme aus Geothermie 2030 / 2050 – Antworten auf zentrale Fragen (Stand Mai 2021)“ steht auf der Webseite des Bundesverbandes Geothermie zum Download bereit (Link gekürzt): https://t1p.de/q6xt

Über den Bundesverband Geothermie e.V.

Der 1991 gegründete Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Erdwärmenutzung in allen Bereichen der Forschung und Anwendung tätig sind. Er vereint Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Planung und der Energieversorgungsbranche. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Information der Öffentlichkeit über die Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Der BVG organisiert den jährlichen Geothermiekongress DGK ebenso wie Workshops zu aktuellen Themen und ist Herausgeber der Fachzeitschrift "Geothermische Energie" sowie weiterer Informationsmaterialien. Der DGK 2021 findet vom 30. November bis 02. Dezember in Essen statt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Geothermie e.V.
Albrechtstrasse 22
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20095495-0
Telefax: +49 (30) 20095495-9
http://www.geothermie.de

Ansprechpartner:
Dr. André Deinhardt
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 200954-950
E-Mail: presse@geothermie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel