Vor dem Hintergrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und angesichts einer schwankenden 7-Tages-Inzidenz plant die Region Hannover weitergehende Regelungen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am Donnerstag, 1. April 2021, in Kraft treten. Folgende Regelungen sind geplant:

  1. nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr innerhalb des gesamten Regionsgebiets für die Zeit vom 1. bis 12. April. Ausnahmen beim Vorliegen eines triftigen Grundes sind bereits in der Landesverordnung beschrieben: insbesondere notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, der Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen und der Besuchs naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind
  1. Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum im gesamten Regionsgebiet, der genaue Umfang wird derzeit geprüft

Die konkrete Ausgestaltung wird bis Mittwoch, 31. März 2021, erarbeitet. Dann wird die Region Hannover die Allgemeinverfügung bekannt machen und sich zu den Details äußern.

Zur neuen Corona-Landesverordnung und den Konsequenzen für die Region Hannover hat sich Regionspräsident Hauke Jagau am Montag (29. März 2021) in einem Video geäußert: https://youtu.be/HLKL946mf54 .

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Christina Kreutz
Kommunikation
Telefon: +49 (511) 61622-488
Fax: +49 (511) 61622495
E-Mail: christina.kreutz@region-hannover.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel