In etlichen Ländern sind Arbeitgeber bereits gesetzlich dazu verpflichtet, in der Stellenausschreibung eine Gehaltsspanne anzugeben. Das ist in Deutschland zwar nicht der Fall, dieAngaben sind für Bewerberinnen und Bewerber inzwischen aber immer häufiger bei den einschlägigen Jobplattformen zu finden.

Im Februar hat die Online-Jobplattform StepStone den Gehaltsreport 2021 veröffentlicht. Dort wird deutlich, wie stark die Gehaltsspannen selbst innerhalb einzelner Berufsfelder und Branchen variieren und wieviel Spielraum es nach oben sowie unten gibt.

In den vergangenen Jahren haben Studien zum Thema Gehaltsprognosen in Stellenanzeigen wiederholt gezeigt, dass der Großteil der Erwerbssuchenden (teils über 70%) sich hierzu einen transparenten Umgang wünscht. Gehaltsangaben in Stellenanzeigen können dabei ein wichtiger Baustein bei der Suche nach der passenden Stelle sein. Die automatisch ermittelten Gehaltsangaben schwanken jedoch deutlich in ihrer Aussagekraft und insgesamt betrachtet bilden sie häufig nur einen Teilaspekt des Gesamtpaketes ab. Dadurch besteht durchaus das Risiko einen falschen Eindruck der tatsächlichen Angebote zu vermitteln.

Ein alleiniger Fokus auf die Bezahlung lässt nämlich wichtige Faktoren wie die Unternehmenskultur, Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, Möglichkeiten von Eltern- und Teilzeit, attraktive Standorte, Zusatzleistungen wie bspw. Versicherungen, Firmenwagen oder -fahrrad, Kinderbetreuung, Vermittlung von Pflegepersonal (für Angehörige der Angestellten), und vieles mehr außer Acht. Darüber hinaus sagen die Gehaltsprognosen der Jobplattformen nichts über fixe und variable Anteile der Gehälter aus.

Die Attraktivität eines Arbeitgebers setzt sich neben dem Gehalt aus vielen Bausteinen zusammen, die bei der Erwerbsuche alle in Betracht gezogen werden sollten. Auf diese Weise entstehen passende, nachhaltige und zufriedenstellende Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Auch die EU hat das Thema Lohntransparenz erneut aufgegriffen, in dem sie einen Entwurf für eine neue EU-Richtlinie auf den Weg gebracht hat, die für mehr Lohngleichheit sorgen soll (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_961). Die hier geplanten Maßnahmen sind noch umfassender als die aktuell gültigen Richtlinien zur Entgelttransparenz in Deutschland. Wenn der Entwurf durch das europäische Parlament angenommen wird, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre für die Umsetzung in nationales Recht Zeit. Folglich ist es im Sinne aller für mehr Transparenz Sorge zu tragen und das Thema weiter zu fokussieren.

Die aktuell 55 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands begleiten diese Thematik aktiv mit dem Ziel, den Interessen der BewerberInnen gerecht zu werden. So arbeiten beispielsweise einzelne Unternehmen mit den Job-Plattformen zur Optimierung der Gehaltsprognosen zusammen, andere veröffentlichen ihre Vergütungspakete und Zusatzleistungen auf den eigenen Mediakanälen bis hin zu konkreten Gehaltsangaben in einzelnen Stellenanzeigen der Unternehmen. Die Bandbreite ist groß. Den Bedarf nach Transparenz auf BewerberInnen Seite haben dabei alle im Fokus.

Über Queb | Bundesverband für Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting e. V.

Queb | Bundesverband für Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting e. V.

Queb ist der Verband namhafter Arbeitgeber zu Exzellenz und Innovationen in den Bereichen Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting.

Der Verband repräsentiert über 50 namhafte Unternehmen mit mehr als 6 Millionen Arbeitnehmern aller Branchen.

Alle Informationen finden Sie unter www.queb.org/presse.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Queb | Bundesverband für Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting e. V.
Postfach 41
61131 Schöneck
Telefon: +49 (6187) 9020-766
http://www.queb.org

Ansprechpartner:
Susanne Hüsemann
Queb – Bundesverband für Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting e. V.
Telefon: +49 (6187) 9020-766
E-Mail: info@queb.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel