Die Corona-Situation hat in vielen Betrieben zum Teil zu tiefgreifenden Veränderungen geführt. Die Arbeitsorganisation hat sich vielerorts geändert. Auch Arbeitsplätze oder die Arbeitszeit sehen unter den Bedingungen der Pandemie anders aus. Das hat Auswirkungen auf die innerbetriebliche Kommunikation oder das soziale Miteinander. Die veränderte psychische Belastung kann ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat deshalb ihr Online-Tool zur Ermittlung psychischer Belastung um die Themen Corona und Homeoffice ergänzt. "Wir wollen damit Betriebe in die Lage versetzen, diese Belastung zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln", erläutert Isabell Kuczynski, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM.

Insgesamt werden sieben Themen mit Corona-Bezug angesprochen, zum Beispiel, ob die Befragten durch Corona zu wenig Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen haben. Acht Aussagen gehen auf die Situation im Homeoffice ein. So bewerten die Befragten etwa, ob Ziele und Erwartungen an ihre Arbeit im Homeoffice geklärt sind.

Isabell Kuczynski weist darauf hin, dass es entscheidend sei, aus den Erkenntnissen der Befragung auch tatsächlich konkrete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. "Dazu bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben", so die Arbeitspsychologin, "zahlreiche Werkzeuge und persönliche Beratung an."

Das Online-Befragungstool und weitere Informationen sind auf der Webseite der BG ETEM unter www.bgetem.de mit dem Webcode 15176025 zu finden.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für über vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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