Die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (kurz NABEG) unterstreicht die Relevanz der erneuerbaren Energien für die Zukunft und deren Aufgaben für den sicheren Netzbetrieb. Ein Standard-Instrument zur Gewährleistung der Netzsicherheit ist der Redispatch-Prozess, zu welchem heute vorrangig konventionelle Großanlagen verpflichtet sind. Durch die vom Bundestag beschlossene Novelle des NABEG sollen bis Oktober 2021 auch kleinere, jederzeit steuerbare Anlagen* in den nun umzusetzenden „Redispatch 2.0“ integriert werden, um den Wegfall konventioneller Kraftwerke zu kompensieren.

Bereits heute leisten erneuerbare Anlagen einen wesentlichen Anteil am Netzengpassmanagement, allerdings im Rahmen des „Notfallprozesses“ Einspeisemanagement. Weil auch in den kommenden Jahren regelmäßig Netzengpässe auftreten werden (u. a. aufgrund steigender Elektromobilität, EE-Zubau, kein Netzausbau bis „zur letzten kWh“) sollen alle relevanten Anlagen in den neuen Standardprozess Redispatch 2.0 überführt werden, damit das Netz auch in Zukunft intelligent geführt und gesteuert werden kann.

Die resultierenden Veränderungen betreffen insbesondere auch die Verteilnetzbetreiber, da ein Großteil dieser Anlagen in ihren Netzen angeschlossen ist. Auch Netzbetreiber, welche bisher nicht vom Einspeisemanagement betroffen waren, können sich durch die Novellierung des NABEG nunmehr erweiterten Pflichten im Rahmen des Redispatch 2.0 gegenübersehen.

Neue Aufgaben und hoher Zeitdruck

Der durch die Novellierung des NABEG eingeläutete Paradigmenwechsel wird bisherige Arbeits- und Verfahrensweisen der Netzbetreiber grundlegend verändern. Die Relevanz und die übergreifende Verantwortung von Verteilnetzbetreibern nehmen zu, was aber auch neue Anforderungen an bestehende und neu auszuformulierende Prozesse mit sich bringt. Beispielsweise ist eine standardisierte Koordinierung und Kommunikation von Netzengpassmanagement-Maßnahmen zwischen den Netzbetreibern aufzubauen. Welche neuen Aufgaben durch das NABEG im Einzelfall auf einen Netzbetreiber zukommen, hängt stark von der individuellen Betroffenheit des Netzbetreibers ab. Die Aufgaben können hierbei von einfachen Datenmeldungen über die Durchführung von Abrufen für vorgelagerte Netzbetreiber bis hin zum Management eigener Engpässe in vorausschauenden Netzführungsprozessen reichen.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss sich zwingend jeder Netzbetreiber mit der Thematik zielgerichtet beschäftigen, um seine Betroffenheit und individuelle Mindestanforderungen zu identifizieren sowie deren Umsetzung zu planen. Im Worst Case bleiben für das interne Umsetzungsprojekt von der Planung bis zur Inbetriebnahme nur wenige Monate – der Handlungsdruck für Netzbetreiber ist entsprechend groß.

c.con und cronos – Ihre Partner mit umfassender NABEG-Expertise

In welchem Ausmaß sind Sie von NABEG und Redispatch 2.0 betroffen? Diese Frage erörtert einer unserer NABEG-Experten gerne mit Ihnen persönlich. Ihre individuelle Betroffenheit ermitteln wir dabei mit Hilfe eines Quick-Checks, den wir bereits bei mehreren Kunden erfolgreich angewendet haben. Erfahrungsgemäß treten in diesem Gespräch relevante Aspekte auf, die bisher nicht im Fokus waren. Aufgrund unserer jahrelangen Fachexpertise im Netzbetrieb und im Engpassmanagement können wir hierbei optimal auf Ihre individuelle Situation eingehen und folgen dabei z. B. dem dargestellten, vereinfachten Workflow (Auszug Quick-Check):

Anschließend unterstützen wir Sie gerne dabei, die weiteren Schritte auf dem Weg bis hin zur erfolgreichen und fristgerechten Umsetzung konkret zu planen und durchzuführen, insbesondere natürlich mit der cronos.

Wir unterstützen bereits mehrere Netzbetreiber unterschiedlicher Größe bei der Umsetzung verschiedener Anforderungen des NABEG und bringen daher die entscheidenden Erfahrungen mit. Beispielsweise wissen wir, mit einer der zentralen Herausforderungen umzugehen: der sehr fordernden Implementierungszeit in Kombination mit teils sehr ungenauen prozessualen Vorgaben. So ist unter anderem Folgendes entscheidend:

  • Minimalanforderungen im Sinne eines „minimum viable product (MVP)“ definieren und regelmäßig mit externen Vorgaben abgleichen (z. B. Konsultationsverfahren).
  • Frühzeitig das Gespräch mit Ihren vor- und nachgelagerten Netzbetreibern suchen, um die Umsetzungsvorhaben abzustimmen, Schnittstellen und Regelungsbedarfe zu klären sowie um beispielsweise Erfahrungen auszutauschen oder Synergien zu heben.
  • Zeitnah passende Dienstleister für die Umsetzung Ihrer Anforderungen auswählen, um z. B. ausschreibungsrechtlichen Vorgaben zu genügen oder um frühzeitig Ressourcen beim Dienstleister zu reservieren. Zudem empfehlen wir die Prüfung, welche Ihrer Anforderungen von Standardprodukten erfüllt werden und für welche individuelle Lösungen erforderlich sind.
  • Umsetzung in iterativer Arbeitsweise: Beispielsweise lohnt es sich, bereits definierte Anforderungen zeitnah umzusetzen und noch offene Punkte im weiteren Verlauf in Angriff zu nehmen. Zudem empfiehlt sich, IT-Produkte möglichst parametrierbar zu gestalten, um auf etwaige Änderungen in den Vorgaben flexibel reagieren zu können. Agile Ansätze bieten sich an, weil diese dem Netzbetreiber Freiräume in der Anpassung der Zielstellung eröffnen und somit die fristgerechte Umsetzung vereinfachen.

In unseren laufenden Projekten bei Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sind dies wichtige Erfolgsfaktoren. Daher können wir Ihnen dabei helfen, die richtigen Schwerpunkte für Ihr Unternehmen zu setzen. Zudem bringen wir Erfahrung aus einem NABEG-Umsetzungsprojekt mit iterativen Ansätzen und relevantes Fachwissen ein, da einer unserer Experten vor seiner Tätigkeit für c.con in den Gesetzgebungsprozess und die Prozessausgestaltung beim BDEW involviert war.

Von der Konzeption in die IT-Realisierung

Unsere Lösungsansätze sind stets passgenau auf unseren Kunden zugeschnitten und orientieren sich am konkreten Bedarf. Wir begleiten Sie gerne in allen Phasen – von der Konzeptionierung über die Umsetzung, die Testplanung und -koordination bis hin zur Inbetriebnahme. Beispielsweise kann durch die steigende Anzahl der nun in den Prozess involvierten Stakeholder für Sie etwa ein Stakeholdermanagement erforderlich sein. Wir übernehmen auch die Rolle des Projekt Management Office oder stellen Ihnen erfahrene Projektleiter bzw. bei agilen Vorhaben Scrum Master zur Seite. Gemeinsam mit unseren Fachexperten der cronos erarbeiten wir zudem aktuell konkrete IT-Lösungen für die Umsetzung von NABEG-Anforderungen im SAP-Umfeld.

Ihre nächsten Schritte

Zusammengefasst erzeugt das NABEG bei den Entscheidungsträgern der Stromnetzbetreiber einen beträchtlichen Handlungsdruck. Gerade auf Verteilnetzbetreiber kommen neue Aufgaben im Netzengpass-Management zu und sie müssen zeigen, dass sie der neuen Verantwortung gewachsen sind. Eine besondere Herausforderung ist der enorme Zeitdruck bis Oktober 2021, der es erfordert, bereits jetzt aktiv zu werden, auch wenn die prozessualen Vorgaben noch nicht final bestehen. Hierzu halten wir Sie gerne mit weiteren, tiefergehenden Informationen in den nächsten Ausgaben der CI auf dem Laufenden und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Abschließend möchten wir Sie gerne auf den bereits genannten Quick-Check hinweisen, in dem wir gemeinsam mit Ihnen

  1. Ihre Betroffenheit,
  2. Ihren Handlungsbedarf sowie
  3. die richtige Schwerpunktsetzung für Ihren Netzbetrieb erarbeiten.

Dieses Vorgehen haben wir bereits mit einigen Unternehmen der Branche erfolgreich durchgeführt und dabei sehr positives Feedback bekommen. Die Ergebnisse aus unserem Quick-Check konnten direkt in ein Umsetzungsprojekt einfließen. Sie haben Interesse? Melden Sie sich gerne für einen Quick-Check Ihres Unternehmens bei unseren Ansprechpartnern (netzbetrieb@ccon.com).

*Verpflichtet sind die Betreiber aller Erzeugungsanlagen und Speicher, welche entweder eine Nennleistung größer 100 kW haben oder jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.

Über die cronos Unternehmensberatung GmbH

Aus der Garage an den Silicon-Harbor Münster – Dynamik, Innovationskraft und Start-Up Klima hat man sich bei cronos erhalten, nur die Räumlichkeiten im dock14 am Hafen sind wesentlich großzügiger und einladender als in der Gründer-Garage 1991 in Senden. Als marktführendes Beratungsunternehmen für die Versorgungsbranche mit über 300 Mitarbeitern berät cronos mittlerweile von fünf Standorten in Deutschland und Österreich aus.

Im Mittelpunkt steht dabei die Digitalisierung von Prozessen und Erschließung neuer Geschäftsfelder für Versorgungsunternehmen – und das ganz nah am Puls aktueller Technologie-Trends. Neben langjähriger Erfahrung als fester Partner der SAP und mit ihren Produkten widmen sich die cronologen in der Entwicklung und Beratung auch Themen wie Robotic Process Automation, Process Mining, Blockchain und Machine Learning.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

cronos Unternehmensberatung GmbH
Am Mittelhafen 14
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 39966-0
Telefax: +49 (251) 39966-999
http://www.cronos.de

Ansprechpartner:
Navid Emamjomeh
Redaktion
E-Mail: redaktion@cronos.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel