14.235.746 Millionen Nordrheinwestfalen waren bei den Kommunalwahlen im letzten September wahlberechtigt. 7.386.217 Millionen Einwohner des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, also 51,9%, nutzten die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung. Von ihnen verwendeten – nach Informationen von Meldebehörden, die mit HSH-Fachverfahren im Einwohnerwesen arbeiten – 858.889 Bürgerinnen und Bürger Online-Anträge (Online-Verfahren OLIWA) für Wahlunterlagen. Die tatsächliche Gesamtzahl ist vermutlich wesentlich höher. Eine große Anzahl von Städten und Kommunen haben Rekordbeteiligungen der Bürger per Briefwahl gemeldet. So meldeten die Städte Köln und Bonn z. B. bereits rund zwei Wochen vor dem Wahltermin, dass ca. jeder vierte Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen angefordert habe.

Daher wurde die Anzahl der Briefwahlbezirke im Vergleich zur Europawahl 2019 in vielen Kommunen deutlich erhöht, in Köln beispielsweise von 279 auf 431.

In den letzten Jahren ist ein deutschlandweiter Aufwärtstrend bei der Briefwahl-Teilnahme zu verzeichnen: Lag sie beispielsweise bei der Bundestagswahl 1990 noch bei 9,4 %, waren es 2017 hingegen bereits 28,6 %.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist mit weiteren Steigerungsraten zu rechnen. So könnte es auch neue Höchstwerte bei den Online-Anträgen für die Briefwahl geben. Wie sollte also am besten mit der Situation umgegangen werden? Wie können im nächsten Superwahljahr die diversen Kommunal- und Landtagswahlen sowie die Bundestagswahl optimal durchgeführt werden?
Mit den HSH-Angeboten OLIWA, ONLINE|Wahlen und ONLINE|Meldewesen kann jedes HSH-Einwohnerverfahren seinen Bürgern die Online-Beantragung von Wahlunterlagen problemlos ermöglichen.

Fast elf Millionen Menschen sollen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg neue Landtage wählen. Es sind die ersten Landtagswahlen in Deutschland während der Corona-Pandemie, vermutlich nicht die letzten unter diesen besonderen Bedingungen. Am 6. Juni wählt Sachsen-Anhalt, im Herbst sind es die Landesparlamente in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und der Bundestag.

Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz etwa gibt es bereits klare Überlegungen und Vorbereitungen für den Corona-Notfall: nach einer Gesetzesänderung plus Anordnung könnte die Wahl ausschließlich als Briefwahl stattfinden (ausreichend Briefwahlunterlagen werden bereits gedruckt).

Auch in Sachsen-Anhalt wurde das Landeswahlgesetz bereits geändert, damit wären im Ernstfall auch hier ausschließlich Briefwahlen möglich. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wird eine Änderung gegenwärtig diskutiert. In Rheinland-Pfalz soll der Gesetzesantrag noch im Dezember verabschiedet werden.

Für die Bundestagswahl im nächsten Herbst wird ebenfalls über das Thema Briefwahl nachgedacht: "Wir verfolgen sehr genau, wie die Wahlen derzeit auf kommunaler Ebene organisiert werden", so Bastian Stemmer, Referent im Büro des Bundeswahlleiters.

Die HSH und ihre Kunden sind jedenfalls sowohl auf die eine als auch auf die andere Variante bestens vorbereitet.

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