Die IHK Saarland begrüßt, dass vom erneuten Shutdown besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen 75 Prozent ihrer November-Umsätze aus dem Jahr 2019 erstattet werden sollen. Jetzt komme es aber darauf an, dass diese „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ schnell und unbürokratisch umgesetzt und noch in diesem Jahr ausgezahlt werde. „Zeitaufwändige Antragswege – wie etwa den Umweg über einen Steuerberater – sollten auf jeden Fall vermieden werden. Sonst werden viele Betriebe schon nicht mehr existieren, wenn die Hilfe wirksam werden kann“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen. Wichtig sei zudem, dass die komplette Schließung des Betriebes nicht zur Bedingung für die Inanspruchnahme der „Außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ gemacht werde. Der Gastronomie müsse es möglich sein, weiterhin Außer-Haus-Verkauf anzubieten und auch Hotels sollten für Geschäftsreisende offen bleiben.

„Die im Rahmen des Corona-Schutzes beschlossenen Maßnahmen treffen die ohnehin schon überstrapazierten Branchen Hotellerie und Gastronomie, aber auch die Reise-, Freizeit-, Sport-, Kultur- und Eventdienstleister erheblich. Das ist umso bedauerlicher, als gerade dieser Wirtschaftsbereich in den letzten Wochen und Monaten die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen flächendeckend und verantwortungsvoll eingehalten und eben nicht zur massiven Verbreitung des Corona-Virus beigetragen hat“, so Klingen.

 

 

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