„Kurzarbeit ist ein sehr sinnvolles Überbrückungsinstrument bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen, gerade in der Corona-Zeit. Überhaupt keinen Sinn macht es aber, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an einen starren Weiterbildungszwang zu knüpfen“, findet Peter Golinski. Laut dem Geschäftsführer Bildung und Arbeitsmarkt der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD zeigen die aktuellen Arbeitsmarktzahlen, dass viele Arbeitgeber durch Kurzarbeit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und damit noch dramatischere Auswirkungen der Corona-Pandemie abwenden können.

„Ab Juli nächsten Jahres sollen aber die Arbeitgeber nur noch dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Kurzarbeitergeld erstattet bekommen, wenn die Beschäftigten eine wenigstens 120 Stunden umfassende Weiterbildung machen“, erläutert Peter Golinski. „Wie aber soll das funktionieren, wenn beispielsweise die Arbeitszeit in einem Monat mangels Aufträgen um 30 Prozent reduziert wird, im nächsten Monat aber nur noch 10 Prozent Kurzarbeit nötig sind? Die 120-Stunden-Vorschrift ist in diesem Kontext völlig realitätsfern und kontraproduktiv“, kritisiert der Arbeitgebervertreter und fordert: „Wir brauchen moderne und insbesondere flexible Lösungen bei der Weiterbildung während der Kurzarbeit, so wie sie das Kurzarbeitergeld selbst bietet.“

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