In den vergangenen Wochen zeigten Schwerpunktkontrollen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) Verstöße gegen die geltenden Kabotagebestimmungen auf. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) kritisiert die Übertretungen, sieht sie aber symptomatisch für die ungelösten Probleme im Wald: Angesichts des weiterhin hohen Schadholzaufkommens fehlt es an Transportkapazitäten. Damit ist die Grundlage für eine erneute Aufhebung des Kabotageverbots nach wie vor gegeben. Diese sollte zeitlich befristet und ausschließlich für die Räumung von Kalamitätsgebieten gelten.

Die Verstöße gegen das seit diesem Jahr wieder geltende Kabotageverbot geben Anlass zur Neubewertung der Lage. In vielen Waldgebieten befinden sich nach wie vor große Mengen Schadholz, die eine ideale Grundlage für die Verbreitung von Schadinsekten bilden. Um das Käferholz zügig zu räumen, durften betroffene Betriebe im Zuge einer temporären Aufhebung des Kabotageverbots im vergangenen Jahr auch auf ausländische Transporteure zurückgreifen. Die geltende Kabotageregelung sieht vor, dass nach einer beladenen Grenzüberfahrt innerhalb einer Woche drei weitere Transporte unternommen werden dürfen, bevor der LKW in sein Ursprungsland zurückkehrt. Unter Beachtung dieser Vorschrift kaufen vor allem grenznahe Unternehmen auch in Nachbarländern Holz ein.

Die Sonderregelung, die den uneingeschränkten Einsatz ausländischer Spediteure zur Kalamitätsbewältigung erlaubte, ist zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen, obwohl zu dieser Zeit in den Wäldern keine Anzeichen für eine Entspannung der Lage in Sicht waren. Der Zugewinn von Kapazitäten ausländischer Transporteure stellt aus Sicht der AGR vor allem dann ein wertvolles, temporäres Sicherheitsnetz dar, wenn die Schadholzmengen nicht mit ansässigen Transporteuren bewältigt werden können. Aus diesem Grund wandte sich die AGR mit einer entsprechenden Bitte bereits frühzeitig an das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Unter dem Vorzeichen der anhaltenden, angespannten Lage sorgte das kommentarlose Auslaufen der Sonderregelung für große Planungsunsicherheiten bei den Betrieben der Branche. Während der klassische Speditionsbetrieb durch die Wirtschaftskrise erhebliche Einschränkungen hinnehmen musste, ist die Nachfrage nach Holztransporten, insbesondere in den Gebieten mit großen Waldschäden, nach wie vor hoch.

Neben einer befristeten Aufhebung der Kabotageregelung stellen auch Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ein willkommenes Werkzeug bei der Bekämpfung von Kalamitäten dar. Im Zuge der Corona-Pandemie beschloss das BMVI eine umfangreiche Aufhebung, welche Ende August ausläuft. Aus Kreisen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde verlautet, dass diese Regelung auch für Holztransporte noch bis Ende des Jahres verlängert werden soll.

Über Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)

Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden der Rohholz verbrauchenden Branchen in Deutschland und den angrenzenden Ländern. Die AGR setzt sich für eine effiziente und nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ein. Dabei tritt sie in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik sowie Forschung und Lehre, um die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwendung von Holz zu verbessern. In Kooperation mit der Forstwirtschaft engagiert sich die AGR für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die im Einklang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen steht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)
Dorotheenstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20 61 39 97 – 0
Telefax: +49 (30) 37 71 94 57
http://www.ag-rohholz.de

Ansprechpartner:
Nora Zywotteck
Referentin Rohstoff / Assistenz der Geschäftsführung
Telefon: +49 (30) 20 61 39 97 – 5
Fax: +49 (30) 37 71 94 57
E-Mail: nora.zywotteck@ag-rohholz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel