Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.04.2021 und 30.09.2021 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis
in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4.

– Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.

– Der Besuch des vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurses.

– Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise.

– Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2020 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Antragsformulare sind bei der jeweiligen Innung oder deren Geschäftsstelle erhältlich. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Kontaktdaten sind auf der Kammerhomepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.

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