Statement von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. anlässlich der heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossenen Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz

„Wir begrüßen den heute vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU/SPD zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrücklich als ersten wichtigen Schritt zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung mit Biomethan. Die willkürliche technologische Diskriminierung des erneuerbaren Energieträgers Biomethan hat nunmehr ein Ende und Biomethan wird künftig auch bei der Nutzung in Brennwertkesseln zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau anerkannt. Dies ist ein Erfolg für unsere Branche, die sich seit vielen Jahren für die technologieoffene Nutzung von Biomethan in KWK-Anwendungen und Brennwertgaskesseln eingesetzt hat, da beide Technologien einen sinnvollen Beitrag für mehr Klimaschutz im Wärmesektor leisten und gleichzeitig sozialverträglich sind. Als erstes positives Signal sehen wir auch die Absenkung der Primärenergiefaktoren für die Nutzung von Biomethan in KWK-Anwendungen auf 0,5 und auf 0,7 bei der Nutzung in Brennwertgaskesseln. Diese Änderungen machen den Einsatz des grünen Gases Biomethan für die Verbraucher attraktiver und ermöglichen ihnen, mit gutem Gewissen klimafreundlich zu heizen und so einen aktiven Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor zu leisten.“

Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biogasrat+ e. V.
Oranienburger Str. 26
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 50946160
Telefax: +49 (30) 50946161
http://www.biogasrat.de

Ansprechpartner:
Karin Retzlaff
Pressekontakt
Telefon: +49 (30) 206218-100
E-Mail: karin.retzlaff@biogasrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel