Bei der Beförderung radioaktiver Stoffe werden weitere Sicherheits- und Sicherungsanforderungen gestellt. Alle Beteiligten, insbesondere die verantwortlichen, ausführenden und überwachenden Personen müssen einen hohen Ausbildungs- und Qualifizierungsstandard erwerben, regelmäßig erhalten und nachweisen können. Dies betrifft nicht nur die Kenntnis und rechtssichere Umsetzung der komplexen und mitunter kurzlebigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften, sondern auch die Beherrschung der dazu erforderlichen atom- und strahlenschutzrechtlichen Materie.

Unser Lehrgang Gefahrgutklasse 7 dient als Spezial- und Intensivseminar für alle Personen, die mittelbar und unmittelbar mit der Beförderung radioaktiver Stoffe (ADR-Klasse 7) zu tun haben. Zielgruppen sind:

  • Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen, die ihre Kenntnisse auf diesem speziellen Gebiet erweitern und vertiefen möchten
  • Strahlenschutzbeauftragten
  • Personal, das ausführende und überwachende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versandvorbereitung, der Abgabe, dem eigentlichen Transport und der Übernahme radioaktiver Stoffe durchführt.

Sie erhalten die wichtigsten Rechtsvorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe und besprechen die verschiedenen beteiligten Gruppen bei einem Transport der Gefahrgutklasse 7.

Weitere Themenblöcke sind:

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) inklusive Begriffsbestimmung
  • Umsetzung der Vorschriften zur Beförderung radioaktiver Stoffe

Weitere Details zu den Veranstaltungen erhalten Sie im Internet:

Gefahrgutklasse 7 – Die Beförderung radioaktiver Stoffe am 06.07. – 07.07.2020 in Travemünde (Lübeck)

https://www.hdt.de/W-H090-07-043-0

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