• EuGH-Generalanwältin: Abschaltsoftware grundsätzlich verboten
  • Baumot erwartet direkte und flächendeckende Förderung von Fahrzeugnachrüstungen in Europa
  • Synthetische Kraftstoffe und SCR-Nachbehandlung können Emissionen effektiv reduzieren

Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert anlässlich des anstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen. Hintergrund der Frage an den EuGH sind Ermittlungen gegen den Volkswagen-Konzern in Frankreich.

Am 30. April 2020 hat EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston dem Gericht ihr Schlussgutachten vorgestellt, das als Empfehlung für die Richter zu verstehen ist. Demnach stelle eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkten Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübe, eine unionsrechtliche verbotene „Abschalteinrichtung“ dar. Automobilhersteller haben nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten.

Baumot begrüßt die Auffassung Sharpstons, da sie Rechtssicherheit für die zahlreichen EURO-5 sowie EURO-6-Dieselfahrzeughalter in ganz Europa in Aussicht stellt. Stefan Beinkämpen, Vorstand der Baumot Group, erwartet nach dem EuGH-Urteil eine klare Umsetzung in den europäischen Staaten mit aktiver Unterstützung der betroffenen Automobilkonzerne. Dies sieht er auch im Einklang mit den auf dem 11. Petersberger Klimadialog diskutierten Klimazielen. Stefan Beinkämpen: „Die europäischen Klimaziele 2030 werden aus unserer Sicht nur dann erreicht, wenn auch Lösungen zur Emissionsreduktion in den hohen Fahrzeugbeständen mit circa 230 Mio. PKW flächendeckend und umfassend eingeführt und entsprechend gefördert werden. Prämien der Automobilindustrie und politische Anreize für mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge werden lediglich einen geringen Teil der Fahrzeugbestände verjüngen. Wir erwarten daher europaweit ein deutliches Zeichen der Politik durch die direkte und flächendeckende Förderung von Fahrzeugnachrüstungen.“ Insbesondere nach der Covid-19-Krise werde nicht jeder Fahrzeughalter in ein Neufahrzeug investieren können. Daher müsse es ebenfalls Teil des europäischen Green Deals sein diesen Menschen eine geförderte Alternative für umweltfreundliche Individualmobilität zu bieten.

Eine erweiterte technische Lösung für mehr Umweltschutz im Fahrzeugbestand bieten nach Ansicht von Baumot auch synthetische Kraftstoffe plus SCR-Nachbehandlung. Zum einen resultiert die kombinierte Anwendung in einer zusätzlichen Reduzierung der Stickoxide. Zum anderen reduziert sich die Verschmutzung des Motors durch eine saubere Verbrennung. Baumot arbeitet daher seit Anfang des Jahres zusammen mit dem Institut für Fahrzeugtechnik der HTW Saarland an der Entwicklung von leistungsfähigen Abgasnachbehandlungssystemen zur Nutzung mit synthetischen Kraftstoffen. Erklärtes Ziel ist es noch in diesem Jahr damit weitere Lösungen für Umwelt und Klima zu schaffen.

Über die Baumot Deutschland GmbH

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

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