Mindestens alle zwei Jahre muss ein bestellter Abfallbeauftragter einen anerkannten Lehrgang zur Auffrischung seiner Fachkunde besuchen.

Laut Anlage 1 zu § 9 der AbfBeauftrV sollen in diesem Kurs, Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik (u. a. Recht, Arbeitsschutz, Haftung, Entsorgung) sowie Kenntnisse über die Position des Abfallbeauftragten (Rechte, Pflichten, Bestellung) behandelt werden.

"Es sind nicht die Probleme, die einen aufhalten, sondern die fehlenden Lösungen"-

Das Haus der Technik bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre benötigte Fortbildung nun in einem anerkannten online Seminar aufzufrischen.

In unserer nach §§ 58 – 60 des KrWG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV anerkannten Fortbildungsveranstaltung für Abfallbeauftragte „UMSETZUNG DES KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES IN DIE PRAXIS“ treffen Sie auf unserer erfahrenen Referenten- Nur eben mit Abstand!

Weiterer Informationen unter: https://www.hdt.de/W-H090-05-146-0

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