Beim Thema Steuern gibt es jetzt für Betriebe etwas Aufschub und die Unternehmer können ihre Vorauszahlungen senken. Positiver Nebeneffekt: Die Maßnahmen verbessern die Liquidität. „Aber lassen Sie sich nicht täuschen: Der Staat verlangt dennoch seine Steuern – wenn auch vielleicht ein bisschen später“, warnt Ecovis-Steuerberaterin Anja Hausmann in Rostock und gibt einen Überblick, wie das alles genau funktioniert.

Wie bekommen Unternehmer eine Steuer-Stundung?

Gestundet bekommen Unternehmen momentan die Nachzahlung der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer oder der Körperschaftsteuer. Wie das funktioniert? Mit ihrem Steuerbescheid erhalten Betriebe eine Zahlungssaufforderung. Diese Zahlungssaufforderung lässt sich aktuell jederzeit stunden. Zusätzlicher Vorteil: Momentan muss man keine Zinsen für die Stundung bezahlen. „Aber nicht vergessen: Bezahlen müssen Sie Ihre Steuerschuld irgendwann auf jeden Fall“, weiß Steuerberaterin Anja Hausmann von Ecovis in Rostock. Momentan bekommen Betriebe dafür drei Monate mehr Zeit. „Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Finanzamt Ratenzahlungen zu vereinbaren.“

Wie lassen sich Steuervorauszahlungen senken?

Bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen ist das anders. Die Vorauszahlungen berechnet das Finanzamt auf Basis des Vorjahresgewinns. „Falls Sie nicht gerade Amazon sind, dürften Ihr Umsatz und Ihr Gewinn 2020 niedriger ausfallen als in den vergangenen Jahren“, so Hausmann. Die Umsatzeinbußen sollten Unternehmer zusammen mit ihrem Steuerberater realistisch schätzen. „Von einer Herabsetzung auf null rate ich dringend ab“, sagt Hausmann, falls sich der Umsatz dann doch anders entwickeln sollte. Unternehmer können ihre Vorauszahlungen rückwirkend zum 10. März senken lassen und bekommen dann tatsächlich Geld aus ihren eigenen Vorauszahlungen zurück. „Aber auch hier gilt: Bei der Steuererklärung wird abgerechnet“, sagt die Ecovis-Steuerberaterin, „haben Unternehmer gut geschätzt, müssen sie nichts nachzahlen. Waren sie zu pessimistisch, dann kommt auf jeden Fall eine Nachzahlung auf sie zu.“

Beim Thema Löhne gibt es ebenfalls Erleichterungen:

Aktuell lassen sich auf Antrag die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge „stunden“ – „Bei Lohn und Gehalt heißt das Vollstreckungsaufschub“, erklärt Steuerberaterin Hausmann und ergänzt: „Falls ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat, übernimmt der Staat fürs Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge.“

Eine Übersicht über die Liquiditäts-Unterstützung von Seiten des Finanzamts gibt Ihnen unsere Tabelle.

Eine Übersicht über unsere Corona-Hilfen bekommen Sie hier: www.ecovis.com/corona

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