E.ON ist bei der geplanten vollständigen Integration von innogy einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE in Essen hat heute dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE zugestimmt. Demnach werden die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung auf den Hauptaktionär E.ON SE übertragen. Die Minderheitsaktionäre erhalten als Abfindung 42,82 Euro je innogy-Aktie. Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer hat gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben bestätigt, dass die festgelegte Barabfindung angemessen ist.

Der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Dann wird E.ON hundertprozentige Eigentümerin und kann innogy vollständig in den E.ON-Konzern integrieren.

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