Schlecht geschlafen? Gegen die Müdigkeit helfen bestimmt ein paar Kaffee oder Energydrinks! Doch das ist leider genau falsch und schützt am Ende nicht vor Sekundenschlaf oder müdigkeitsbedingter Nachlässigkeit im Job. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt fünf hilfreiche Tipps zum Wachbleiben, die jederzeit und überall einsetzbar sind.

Ein Glas Wasser zwischendurch trinken

Denn ungünstige klimatische Verhältnisse in Büro oder Werkshalle und beispielsweise trockene Luft im Winter können zu Schwindel, Kopfschmerzen und eben Müdigkeit führen. Wer nicht genügend trinkt, dehydriert. Ein Glas Wasser pro Stunde hilft!

Nicht so viel Koffein

Ein bis zwei Kaffee sind okay, gleiches gilt für Energydrinks. Denn zu viel Koffein kann zu Kopfschmerzen, Reizbarkeit, erhöhtem Blutdruck und im schlimmsten Fall sogar zu einem lebensgefährlichen Kollaps führen.

Viel frische Luft schnappen und richtig tief durchatmen

Sonnenlicht, Bewegung und Sauerstoff helfen dem Körper, die Müdigkeit zu bekämpfen. Schon ein viertelstündiger Spaziergang während der Pause ist sehr hilfreich. Wer trotzdem noch gähnt, sollte das als Zeichen dafür werten, dass der Körper mehr Sauerstoff benötigt. Was ist einfacher, als aufstehen, ans Fenster gehen und tief Luft holen? Das erfrischt und macht wacher.

Keine deftigen Mahlzeiten

Wer viel gegessen hat, belastet seinen Körper mit viel Verdauungsarbeit. Das macht noch schläfriger. Daher lieber kleine Snacks wie Obst, Gemüse und Nüsse über den Tag verteilt essen. Vorsicht auch bei Zucker: So schnell, wie der Blutzuckerspiegel steigt, sinkt er auch. Und das macht noch lustloser und matter.

Der komplette Artikel zum Thema Müdigkeit im Job ist in der Ausgabe von impuls 05/2019, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter www.bgetem.de nachzulesen. Weitere Informationen zum Thema Müdigkeit und Schlaf gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter dguv.de unter Eingabe des Webcodes d139507.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist mittlerweile für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Mitgliedsbetrieben sowie Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die primären Aufgaben. Die BG ETEM übernimmt für ihre Mitgliedsunternehmen die Haftung in puncto gesundheitlicher Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 3778-0
Telefax: +49 (221) 3778-1199
http://www.bgetem.de

Ansprechpartner:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 3778-5521
Fax: +49 (221) 3778-25521
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel