Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereini-gung (KZBV) am 22. und 23. Juni hat drei Beschlüsse zu Medizinischen Versorgungszentren, sogenannten MVZ, in der vertragszahnärztlichen Versorgung verabschiedet.  

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat sich bereits im vergangenen Jahr zu diesem Thema klar positioniert. Er unterstützt im Grundsatz die Forderungen in den Beschlüssen der KZBV-Vertreterversammlung, die seit 2015 eröffnete Möglichkeit der Gründung rein zahnärztlicher Versorgungszentren zurückzunehmen oder aber mindestens den Gründerkreis auf Leistungserbringer zu beschränken, deren fachliches Leistungsspektrum in dem MVZ auch allein erbracht wird.  

„Wer wohnortnahe Versorgungsstrukturen will, muss den Marktzutritt renditeorientierter Fremdkapitalgeber verhindern. Der VDZI teilt die Einschätzung der KZBV, dass mit Mono MVZ kein versorgungspolitischer Nutzen verbunden ist. Vielmehr entsteht ein erheblicher Schaden für die flächendeckende Versorgungsstruktur vor Ort, die die Einzelpraxen einerseits, und die zahntechnischen Meisterbetriebe andererseits sicherstellen“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.  

Aus Sicht der Zahntechniker sind die von der KZBV vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig. Sie sind aber nicht hinreichend, um den heute schon bestehenden Trend zu einer Vergewerblichung des medizinischen Heilberufes in der Zahnersatzversorgung umzukehren. Hierfür bedarf es endlich einer klaren ordnungspolitischen Grenzziehung beim zahnarzteigenen Praxislabor, die dem Rechtsrahmen des freien zahnärztlichen Heilberufes gerecht wird.

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