Viele Unternehmen sichern ihre Waren und Forderungen nicht ausreichend ab. Im schlimmsten Fall kann das existenzgefährdend sein.

Die Insolvenz des Solarzellenherstellers Solarworld hat nicht nur Mitarbeiter und Aktionäre hart getroffen. Auch Lieferanten von Silizium wie Hemlock oder Handwerker müssen mit Verlusten rechnen. Wenn sie etwa keine Solarworld-Module mehr liefern können, sind sie gegenüber ihren Kunden schadenersatzpflichtig. Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie sich gegen solche Fälle absichern. Das gilt auch für Risiken im Auslandsgeschäft. Selbst in den EU-Ländern ist vieles anders als hierzulande. Wer auf eine Absicherung verzichtet, riskiert Forderungsausfälle oder verspätete Zahlungen.

Bei Auslandsgeschäften sollte man sich mit den steuerlichen und rechtlichen Gegebenheiten in dem betreffenden Land vertraut machen. Denn es ist ein Unterschied, ob man zum Beispiel steuerlich nur in Deutschland veranlagt wird oder vielleicht auch im Ausland. Vorauskasse ist vielfach nicht möglich. Umso wichtiger ist es dann, vorher die Bonität des Geschäftspartners zu prüfen. Dabei helfen private Anbieter oder Auslandshandelskammern. Auch eine umsichtige Gestaltung der vertraglichen Inhalte kann viel Ärger ersparen. Der in Deutschland geltende und sehr weitreichende Eigentumsvorbehalt – nach dem eine Ware erst dann in das Eigentum des Käufers übergeht, wenn dieser vollständig bezahlt hat – existiert so anderswo nicht. Fragen, wie die Wahl des Gerichtsstands, der Zahlungsart, der Zahlungsbedingungen und -fristen oder Vereinbarungen zur Wahl des anzuwendenden Rechts sowie Haftungsbeschränkungen, sind schriftlich festzuhalten.

Vieles davon kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden. „AGB sind auf jeden Fall zu empfehlen. Je größer ein Unternehmen ist, desto genauer sollten diese Bestimmungen formuliert sein. Die AGB sollten alle drei bis fünf Jahre durch einen Anwalt überprüft werden“, empfiehlt Andreas Bachmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.

Zahlungsziele aktiv gestalten
Ganz zentral ist das Thema Zahlungsziele. „Ein typischer Fehler, der sogar existenzgefährdend sein kann, ist es, keine oder zu lange Zahlungsziele zu vereinbaren. Wenn das Auftragsvolumen zu groß ist oder ein Unternehmen zu sehr in Vorleistung gehen muss, droht die Insolvenz“, warnt Ecovis-Unternehmensberater Steffen Wartenberg in Dresden. Es gibt viele Möglichkeiten, Forderungen abzusichern. Eine Warenkreditversicherung überträgt das Kreditausfallrisiko an eine Kreditversicherung, die dafür Gebühren verlangt. „Bei Solarworld etwa hätte sich das durchaus gelohnt“, meint Wartenberg. Wenn eine Versicherung eine Kreditversicherung ablehnt, „ist Vorsicht geboten. Das kann ein Indiz für Schwierigkeiten sein“, betont er.

„Wer Forderungen schnell eintreiben will, für den bietet sich Factoring an. Dann ist das Geld oft innerhalb weniger Tage auf dem Konto“, sagt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München. Beim Factoring werden Forderungen an einen Dritten verkauft, der dafür ein bis drei Prozent der Summe kassiert. Der Lieferant erhält bis zu 90 Prozent seiner Forderung sofort, den Rest später. Ausfall-Zahlungsgarantien sichern den Gläubiger ab, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtung überhaupt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Kommt es ganz schlimm, müssen Forderungen im Rahmen grenzüberschreitender Mahnverfahren oder eines europäischen Zahlungsbefehls eingetrieben werden. Das ist aufwendig und kostenintensiv. Außerdem ist bei solchen Mahnverfahren professionelle Hilfe nötig. Erfahrene Fachanwälte helfen beim Eintreiben von Forderungen, wenn ein Auslandskunde insolvent wird.

Steffen Wartenberg, Unternehmensberater bei Ecovis in Dresden

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