Standardsoftware, etwa Betriebssysteme oder Office-Programme, verursachen erhebliche Kosten. Mit gebrauchter Software kann die Öffentliche Hand jedoch oft mehr als 50 Prozent der Kosten sparen. Einige Behörden nutzen daher diese Beschaffungsmöglichkeit bereits. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den Handel mit Gebrauchtsoftware schon im Juli 2012 für rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof (BGH) schloss sich diesem Urteil im Januar 2014 vollumfänglich an.

Die Hersteller sind meist bekannt, die komplexen Lizensierungsbedingungen allerdings nicht. Dass viele Behörden über- bzw. unterlizenziert sind, ist daher wenig überraschend. Auch vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungen empfiehlt es sich, vor der Beschaffung neuer Lizenzen ein Angebot über gebrauchte Lizenzen einzuholen. Trotz vieler Vorteile haben insgesamt aber nur wenige Behörden tiefgehende Erfahrungen bzw. Kenntnisse im Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen:

  • Nur selten, und meist nur für wenige Benutzer, sind neueste oder sehr aktuelle Softwarelizenzen notwendig.
  • Allein die Einsparung bei den Lizenzkosten betragen in der Regel ca. 50 Prozent.
  • Hinzu kommen deutliche Einsparungen im direkten Schulungsaufwand.
  • Auch kalkulatorische Kosten können gespart werden, zum Beispiel Zinskosten, Installationsaufwand, Kosten durch unzureichende Kompatibilitäten zwischen einzelnen Softwareversionen oder auch Effizienzverluste bei den Mitarbeitern durch die ungewohnte Bedienerführung.

Dieses Seminar soll daher Behördenmitarbeitern/innen die Möglichkeit bieten, den alternativen Beschaffungsmarkt in den wichtigsten Facetten genau kennen zu lernen. Das Seminar richtet sich ausschließlich an Teilnehmer/innen aus Behörden und öffentlichen Institutionen (Dienstlicher Nachweis erforderlich)

Seminarablauf

Themenüberblick:

Einführung in das Softwareurheber- und Softwarevertragsrecht

  • Ein „Softwarelizenzvertrag“ – was ist das?
  • Eine (gebrauchte) Lizenz – was ist das? – Einführung in das Softwareurheberrecht
  • Lizenzarten und Lizenzmodelle – was gibt es!
  • Lizenzverstöße – wie schütze ich mich, auch vor ungerechtfertigten Vorwürfen?

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einsatz/Einkauf von gebrauchter Software

  • Wesentliche Inhalte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs
  • Was müssen Sie beachten? Umsetzung der richterlichen Voraussetzungen in der Praxis
  • Einkauf von Volumenlizenzen
  • Gebrauchte Software im Audit

Gebrauchte Software-Lizenzen – Beschaffung, Verwaltung und Auditierung

  • Bedarfsgerechte Beschaffung – Vor- und Nachteile der Gebrauchtlizenz
  • Vermeiden Sie Über-, Unter- und Falschlizenzierung erfolgreich
  • Wie beschaffe ich gebrauchte Lizenzen vergabekonform?
  • Lizenznachweise – welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
  • Softwareverteilung, Lizenzschlüssel, erforderliche Kopien – was ist erlaubt?
  • Schöpfen Sie Ihre Handlungsspielräume bei Herstelleraudits voll aus

Fragen & Antworten / Diskussion

Referenten

Dr.  Daniel  Taraz, geb. 1982 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Hamburg und war während des Studiums bereits für Unternehmen im Zuge der Realisierung von E-Commerce-Projekten tätig. Insbesondere hat er verschiedene Shop-Systeme betreut und verfügt auch selbst über fortgeschrittene Programmierkenntnisse. Nach dem ersten Staatsexamen verfasste er seine Dissertation zu persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetdiensten. Dabei befasste er sich intensiv mit der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen im Rahmen des sog. IT-Grundrechts. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2013 erfolgte 2014 die Zulassung zur Anwaltschaft. Dr. Taraz war zunächst als Rechtsanwalt bei einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht tätig. Seit 2015 ist Dr. Taraz bei JENTZSCH IT hochspezialisiert auf das IT-Recht, insbesondere im Softwarelizenzrecht, dort im Bereich von SAP, Oracle und Microsoft, im IT-Vergaberecht und ITVertragsrecht sowie E-Commerce-Recht, verantwortlich tätig. Dr. Taraz ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und zertifiziert als Microsoft Licensing Professional. Im Jahre 2015 hat Dr. Taraz zuletzt ein Seminar des Behördenspiegel zu vergaberechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb sog. gebrauchter Softwarelizenzen gehalten. 

Termin und Ort 

Ort:Tagungshotel
BonnZeitraum:27.04.2017 09:30 Uhr – 27.04.2017 17:00 Uhr

Preis

150,- Euro zzgl. MwSt.

Zur Anmeldung

 

 

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