Geschädigte Schiffsfonds-Anleger der Lloyd Fonds AG (LF, Hamburg) können sich die aktuelle Rechtsprechung zunutze machen. In mindestens zwei Fällen wurde die Deutsche Bank aufgrund von Beratungsfehlern zu Schadensersatz verurteilt. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Anlegern deshalb zur raschen Prüfung ihrer Ansprüche.

Die Schifffahrtskrise hat hohe Wellen geschlagen. Zahlreiche Schiffsbeteiligungen der Lloyd Fonds AG trafen diese schwer. Ausschüttungen konnten häufig nicht wie versprochen geleistet werden oder wurden zurückgefordert. In manchen Fällen wurden Anleger sogar um weitere Gelder gebeten, um eine Sanierung zu bewerkstelligen. Auch dieses Emissionshaus blieb letztendlich nicht von Insolvenzen verschont. Für Anleger bedeutete dies Verluste.

H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Es besteht die Möglichkeit, Berater oder Vermittler erfolgreich in die Haftung zu nehmen. Nicht selten wurden Anleger falsch beraten.“ So verurteilte das Landgericht Frankfurt a. M. die Deutsche Bank im August 2016 zu Schadensersatz (Az. 2/19 O 179/15), weil ein LF Schiffsportfolio III Anleger nicht ausreichend über Risiken und Provisionen der Bank aufgeklärt worden sei. Im Oktober 2016 traf es die Bank erneut (Az. 2-02 O 174/15). In diesem Fall klagte ein LF Schiffsportfolio II Anleger.

„Die Vorbringung der richtigen Argumente ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen das A und O; deshalb ist eine fachmännische Prüfung ratsam“, so Heinze. Außerdem gilt die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren zu beachten. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Lloyd Fonds Anlegern daher eine kostenfreie Erstbewertung ihres Falls an.

Welche Schiffsfonds dazugehören, haben wir auf unserer Website aufgelistet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel