Landgericht Braunschweig veröffentlicht Vorlagebeschluss im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Volkswagen AG

Der am Montag veröffentlichte Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Aktenzeichen 5 OH 62/16) ist ein Meilenstein in der juristischen Aufbereitung des Skandals. Rechtsanwalt Martin Wolters, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, beleuchtet die weitreichende Bedeutung für das folgende Klageverfahren.

Der Beschluss legt die so genannten Feststellungsziele in dem Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Volkswagen AG fest, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters von mzs Rechtsanwälte den Beschluss: "Das Gericht hat auf Grundlage der eingereichten Klagen mit Musterfeststellungsanträgen, darunter über 30 von mzs Rechtsanwälte, die aufzuklärenden Tatsachen systematisiert und strukturiert. Der Beschluss bildet die Richtschnur für die nun vom Oberlandesgericht Braunschweig vorzunehmende Sachverhaltserforschung." Geklärt werden muss, ab wann eine Insidertatsache vorlag und wann sie bekannt gemacht werden musste. Auch geht es um grundsätzliche Fragen zur Schadenshöhe. Als frühestes für das Verfahren relevante Ereignis wird im Vorlagebeschluss die möglicherweise schon im Jahre 2005 getroffene Entscheidung genannt, Abschalteinrichtungen (sog. Defeat Devices) bei den Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 zu implementieren.

Musterverfahren bringt Klarheit

"Die Ergebnisse des Musterverfahrens werden allen Anlegern zu Gute kommen, die sich an dem Verfahren beteiligen", erläutert Wolters und ergänzt: "Für Anleger, die das Risiko einer eigenen Klage scheuen, aber dennoch eine Verjährungshemmung erreichen möchten, bietet das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) die kostengünstigere Möglichkeit einer Anspruchsanmeldung." Das Oberlandesgericht wird nun einen Musterkläger auswählen und im Klageregister bekannt machen. Sobald dies erfolgt ist, können Ansprüche angemeldet werden.

Wer Aktien von Volkswagen oder darauf bezogene Derivate vor dem 22. September 2015 erworben hat, sollte sich bei einem Fachanwalt über geeignete Rechtsverfolgungsmaßnahmen informieren.

Die Vorgeschichte: Die Volkswagen AG Vorzugsaktie (ISIN DE0007664039) gehört zu den umsatzstärksten Titeln im DAX. Durch eine verspätete Publikation von Insiderinformationen zu den Abgasmanipulationen bei Volkswagen Diesel-PKW könnten deshalb zehntausende Aktienkäufer, aber auch Erwerber von Derivaten geschädigt worden sein. Die Gesamthöhe der bereits gerichtlich geltend gemachten Schadensersatzansprüche liegt bei knapp vier Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
Goethestr. 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 69002-0
Telefax: +49 (211) 69002-24
http://www.mzs-recht.de

Ansprechpartner:
Barbara Stromberg
Journalistin, Agentur Textorama
Telefon: +49 (211) 98397414
E-Mail: nachricht@textorama.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel