Nach der "Gottweis-Notiz", die belegt, dass Ex-VW-Chef Winterkorn bereits im Mai 2014 über drastisch erhöhte Abgaswerte und bevorstehende Untersuchungen der US-Umweltbehörden informiert wurde, sind neue Hinweise aufgetaucht. Sie schwächen die Argumentation des VW-Konzerns, man sei sich der Tragweite dieser Information nicht bewusst gewesen. Aufgedeckt hat diese Hinweise die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Sie vertritt derzeit mehr als 100 Aktionäre, die sich am Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den VW-Konzern beteiligen werden.

Winterkorn veröffentliche Fachartikel zum Thema

Recherchen der mzs Rechtsanwälte haben ergeben, dass Winterkorn unter anderem einen wissenschaftlichen Aufsatz in einem Fachmagazin für Automobiltechnik zum Thema Stickoxid-Emissionen und Abgas-Reduzierung publizierte. Der 11-seitige Fachbeitrag erschien 2000 – zu einer Zeit also, als Winterkorn Konzernvorstand für Forschung & Entwicklung bei der Volkswagen AG war.

Er dürfte also genau gewusst haben, wovon Bernd Gottweis, ehedem Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit (APS), in seiner Notiz ganze 14 Jahre später sprach:

"Eine fundierte Erklärung für die dramatisch erhöhten NOx-Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden. Es ist zu vermuten, dass die Behörden die VW-Systeme daraufhin untersuchen werden, ob Volkswagen eine Testerkennung in die Motorsteuergeräte-Software implementiert hat (sogenanntes Defeat Device)." (Zitat aus der Notiz) "Vor allem das Stichwort ‚Defeat Device‘ hätte Winterkorn hellhörig und vor allem tätig werden lassen müssen. Stattdessen hat er nach bisherigen Erkenntnissen mindestens anderthalb Jahre nichts unternommen", tadelt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der mit einer mzs-Practise-Group die Anleger im Verfahren gegen VW vertritt.

Aktionäre fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe

Winterkorn ist aus Sicht der Anwälte der Vorwurf zu machen, dass er nicht alles Erforderliche getan hat, dem Vorwurf der Verwendung der Manipulationssoftware auf den Grund zu gehen. Für die Klageverfahren der Aktionäre bedeutet dies: VW ist so zu behandeln, als wäre die Insiderinformation dem Vorstand spätestens eine Woche nach dem 23.05.2014 bekannt gewesen. Dieser Zeitpunkt gilt aus Sicht von mzs Rechtsanwälten somit als Stichtag für die nicht erfolgte Ad-hoc-Meldung, die ja bekannterweise erst veranlasst wurde, als die Manipulationen bereits öffentlich bekannt waren.

In seiner Klageerwiderung versucht der Konzern seine zurückhaltende Reaktion darauf damit zu begründen, dass man bis zur Veröffentlichung der "Notice of violation" ("Bekanntmachung einer Rechtsverletzung") der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA am 18.09.2015 von einer einvernehmlichen und stillschweigenden Einigung mit der Behörde habe ausgehen dürfen.

"VW ist seinen Aktionären gegenüber verpflichtet, einen derart gravierenden Umstand wie die illegale Manipulation von Abgasanlagen an weltweit 11 Mio. PKW bekannt zu machen. Stattdessen setzte man auf Intransparenz und verursachte enorme Kursverluste zu Lasten der Aktionäre", verteidigt Dr. Meschede den Anspruch der Aktionäre auf Schadensersatz in Milliardenhöhe.

VW-Patente mit Technik zur Reduzierung der Abgaswerte

Hinzu kommt: VW hatte seit den 90er Jahren eine Reihe von Erfindungen zur Abgasnachbehandlung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, die der Reduzierung des Stickoxidausstoßes von Dieselmotoren in standardisierten Testverfahren dienten.

"Diese Erfindungen nahmen eine erhöhte Stickoxidemission im gewöhnlichen Fahrbetrieb in Kauf. Eine der Erfindungen ermöglichte sogar die Einstellung einer Toleranz für die Überschreitung von Abgasgrenzwerten normierter Testverfahren um einen gewünschten Faktor", erläutert Dr. Meschede die Ergebnisse der Recherche. Es sei davon auszugehen, dass Winterkorn diese Patente und auch die Bedeutung der Patente kannte. Genau darum halten es die mzs-Juristen für unwahrscheinlich, dass Winterkorn nichts vom Abgas-Betrug geahnt oder sogar gewusst haben soll.

Dass Winterkorn von den Manipulationen spätestens ab Mai 2014 gewusst haben muss und es versäumte, zu handeln, ist ein elementarer Punkt der mehr als 40-seitigen Stellungnahme der mzs Rechtsanwälte an das Landgericht Braunschweig als Reaktion auf die VWs Klageerwiderung.

US-Umweltbehörden sollen zur Aufklärung beitragen

"Dem VW-Vorstand hätte von Anfang an bewusst sein müssen, dass die amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB äußerst streng mit der Verletzung der Grenzwerte für Stickoxyd-Ausstöße umgehen, was zahlreiche Bußgeldverfahren gegen Automobilhersteller aus der Vergangenheit zeigen", zeigt Meschede kein Verständnis für die Falscheinschätzung des Konzerns.

Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes haben die mzs Rechtsanwälte die US-Umweltbehörden EPA und CARB mit einem umfangreichen Fragenkatalog um Stellungnahme gebeten. Insbesondere geht es um die Klageerwiderung von VW, in der es heißt, man sei bis zuletzt davon ausgegangen, dass man die Abgasthematik einvernehmlich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit im konstruktiven Dialog mit den Behörden regeln könne.

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