Sie hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung betreibt, muss seit dem 1. Januar 2013 über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. So schreibt es der neu geschaffene §34f GewO vor. Indes, viele Detailfragen über den Berufszugang und die Berufsausübung für freie Finanzanlagenvermittler sind noch ungeklärt. Unklarheiten gibt es auch bei der Anwendung der neuen Regeln. Denn die Aufsicht liegt in den meisten Bundesländern bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern, die auch die Erlaubnis erteilen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die verschiedenen IHKs die Regeln teilweise unterschiedlich auslegen. Eine wertvolle Orientierungshilfe bietet den Finanzanlagenvermittlern in dieser Situation der aktuelle 34f-Leitfaden von FIDURA.

Auf zwölf Seiten informiert die Broschüre detailliert über alle wesentlichen Neuerungen, die die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts mit sich bringt. Der 34f-Leitfaden von FIDURA bietet dabei neben umfassenden Informationen wertvolle Hilfestellungen für die richtige Einordnung der persönlichen Situation: Wo stehe ich und welche konkreten Schritte muss ich ergreifen? Daneben liefert der Leitfaden fundierte Antworten auf viele Detailfragen, die den freien Vermittlern unter den Nägeln brennen: Welche Finanzprodukte fallen unter die neue gesetzliche Regelung? Welche Anforderungen werden an einen Finanzanlagenvermittler gestellt? Wie muss der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sachkundenachweis erbracht werden? Und welche Pflichten müssen Finanzanlagenvermittler im Beratungsprozess erfüllen?

"Als Anbieter geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds sind wir auf kompetente und seriöse Vertriebspartner angewiesen", sagt Klaus Ragotzky, Gründer und Geschäftsführer der FIDURA Capital Consult GmbH. "Wir begrüßen deshalb die Bemühungen der Politik um eine Stärkung des Anlegerschutzes bei der gewerblichen Vermittlung von Finanzprodukten. Die Anhebung der Anforderungen ist ein richtiges Signal und wird zu einer weiteren Professionalisierung dieses Berufsstandes beitragen." Allerdings seien viele Detailfragen noch ungeklärt, so Ragotzky. Weil die Verantwortung für die Erteilung der Erlaubnis in den meisten Bundesländern bei den örtlichen Handelskammern liege, gebe es bei der Anwendung der neuen Regeln zum Teil große Unterschiede. Ragotzky weiter: "Da sich auch bei uns die Anfragen von Vertriebspartnern nach den Konsequenzen der Neuregelungen häufen, haben wir uns entschlossen, einen eigenen Leitfaden zu erstellen. Wir wollen unseren Vertriebspartnern dabei helfen, sich in dem Regelungswust besser zurechtzufinden und sie dabei unterstützen, die neuen gesetzlichen Anforderungen in jedem Punkt genau zu erfüllen."

Schätzungsweise 80.000 freie Finanzanlagenvermittler gibt es derzeit in Deutschland, jedes Jahr kommen rund 8.000 neue Vermittler hinzu. Für sie alle gelten seit Anfang des Jahres neue Regeln. Der jetzt in Kraft getretene §34f GewO schafft für die freien Finanzanlagenvermittler einen eigenständigen Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung – bislang war die Vermittlung von Finanzanlagen zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern in §34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Die zum Teil recht weitreichenden Änderungen sorgen bei den freien Vermittlern für erhebliche Verunsicherung – für FIDURA Anlass ein eigenes Informationsangebot zu schaffen.

Kostenlose Experten-Hotline und Schulungsangebote für Finanzanlagenvermittler

Ergänzt wird der Leitfaden durch kostenlose §34f-Schulungen, die von FIDURA in den nächsten Wochen einmal im Monat veranstaltet werden. FIDURA-Vertriebsleiter Johann Dudla informiert dabei über die praktischen Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen. Darüber hinaus bieten die Schulungen Raum für den Erfahrungsaustausch. Die nächsten Schulungen finden am 20.03.2013 bzw. am 24.04.2013 statt. Anmeldungen nimmt Rebecca Seck (Tel.: 089/23 88 98 23, E-Mail: rebecca.seck@fidura.de) entgegen.

Für individuelle Fragen hat FIDURA eine Hotline eingerichtet:

Hier steht Claus Schönberner, 34f-Experte von FIDURA, ratsuchenden Finanzanlagenvermittlern dienstags und mittwochs telefonisch zur Seite (Tel.: 089/23 88 98 21), an den übrigen Werktagen per E-Mail (claus.schoenberner@fidura.de).

Der 34f-Leitfaden kann ab sofort kostenfrei bei Johann Dudla, FIDURA Vertriebsleiter, per E-Mail (johann.dudla@fidura.de) oder telefonisch unter 089/23 88 98 23 angefordert werden.

Über FIDURA Private Equity Fonds

FIDURA wurde 2001 von erfahrenen Unternehmern und Kapitalmarktspezialisten als unabhängiges Beratungs- und Emissionshaus für Private Equity gegründet. Mit einem auf das besondere Sicherheitsbedürfnis von Normalanlegern abgestimmten Anlagekonzept und einem auf höchste Sicherheit bedachten Investmentansatz geht FIDURA bewusst neue Wege. Die Vision: Normalanlegern auf der einen Seite und kapitalsuchenden mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite einen Zugang zu Private Equity zu eröffnen. Als Kapitalgeber, Coach und Sparringspartner begleitet das erfahrene Management von FIDURA kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 1 Mio. EUR Umsatz bei der Realisierung ihrer Wachstumspläne. Mit den bislang vier aufgelegten Fonds platzierte das Emissionshaus bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 110 Mio. EUR. FIDURA gehört damit zu den führenden Anbietern direkt investierender geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.fidura.de.

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