Virtuelle Versammlungen weiterhin bis 31. August 2022 erleichtert
Der Gesetzgeber hat zu Beginn der Corona-Pandemie virtuelle Versammlungen erleichtert. So blieben Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine und Stiftungen weiterhin handlungsfähig. […]









