Barrierefreiheit ist im SharePoint Intranet keine Kür. Für öffentliche Stellen ist sie über die BITV 2.0 gesetzliche Pflicht, für B2C-Angebote teilweise über das BFSG, und für alle anderen Organisationen zumindest ein handfestes Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist dabei weniger die Technik als die tägliche Redaktionsarbeit, orientiert an der WCAG 2.1. Denn barrierefrei sollten die Intranet-Seiten ebenso sein wie die Dokumente, die dort angehängt werden.

Stellen Sie sich Kolleg:innen vor, die aufgrund einer starken Sehbeeinträchtigung mit einem Screenreader arbeiten. Sie öffnen die neue Intranet-Startseite, und die Software liest ihnen eine Reihe von Links vor, die alle gleich klingen: „Link. Link. Link.“ Welche Richtlinie sich dahinter verbirgt, wohin ein Bild führt, was ein Video zeigt, all das bleibt ihnen verborgen. Niemand hat das absichtlich so gebaut. Es ist einfach niemandem aufgefallen, weil in der Redaktion bislang niemand mit einem Screenreader gearbeitet hat.

Genau das ist der blinde Fleck, den Barrierefreiheit im Intranet meistens hat: Sie betrifft nicht in erster Linie die Plattform, sondern die Inhalte, die täglich darauf landen. SharePoint bringt von Haus aus eine solide technische Grundlage mit. Ob ein Intranet am Ende für alle nutzbar ist, entscheidet sich jedoch nicht im technischen Grundaufbau, sondern in tausenden kleinen redaktionellen Entscheidungen: Wird ein Bild mit einem sinnvollen Alternativtext versehen oder bleibt das Feld leer? Folgt die Seite einer sauberen Überschriftenhierarchie oder werden Zwischenüberschriften nur benutzt, um Text optisch fett zu machen? Trägt ein Link einen aussagekräftigen Namen oder heißt er „hier klicken“?

Barrierefreiheit ist eine Redaktionsfrage, keine Technikfrage

Wer Barrierefreiheit ausschließlich als Prüfpunkt kurz vor dem Go-live betrachtet, wird sie nie wirklich erreichen. Wirksamer ist es, sie fest in der Redaktionsschulung zu verankern: aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, eine korrekte Heading-Hierarchie, ausreichende Farbkontraste, beschriftete Links, Untertitel oder Transkripte für Videos und eine einfache, klare Sprache. Orientierung bietet dabei die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wer als Redakteur:in einmal verstanden hat, warum diese Punkte wichtig sind, wendet sie danach fast automatisch an und produziert nebenbei durchweg bessere Inhalte. Auch für alle anderen.

Eine Sache lässt sich in diesem Zusammenhang zusätzlich nutzen: Microsoft 365 bringt in Word, PowerPoint, Outlook und SharePoint Online einen eingebauten Barrierefreiheits-Checker mit, der viele der genannten Probleme bereits automatisch markiert, bevor ein Dokument überhaupt im Intranet landet. Wer diesen Assistenten zum festen Bestandteil des Freigabeprozesses macht, statt ihn dem Zufall zu überlassen, fängt einen erheblichen Teil der Fehler ab, ohne dass es eine zusätzliche manuelle Prüfung braucht.

Rechtlich ist die Sache differenzierter, als oft angenommen wird: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2019/882 verpflichten in erster Linie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher:innen, etwa Online-Banking oder Online-Shops. Ein rein intern genutztes Mitarbeiter-Intranet fällt in der Regel nicht darunter. Für öffentliche Stellen des Bundes gilt dagegen die BITV 2.0, die Barrierefreiheit ausdrücklich auch für Intranet- und Extranetangebote vorschreibt, selbst wenn diese nicht öffentlich zugänglich sind. Unabhängig vom konkreten rechtlichen Rahmen bleibt der Effekt derselbe: Deutlich mehr Mitarbeiter:innen profitieren von zugänglich gestalteten Inhalten, als man auf den ersten Blick vermutet: Beschäftigte mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen ebenso wie Kolleg:innen mit Lese-Schwierigkeiten, in lauten Produktionsumgebungen, unterwegs am Smartphone oder mit reiner Tastatursteuerung.

Die Lücke, die selten auffällt: Angehängte Dokumente und die Tastaturprobe

Selbst wenn die Intranet-Seiten sauber aufgebaut sind, bleibt oft eine Stelle unbeachtet: die PDFs und Office-Dateien, die dort abgelegt werden. Eine Betriebsvereinbarung, eine Präsentation aus dem letzten Townhall-Meeting, ein Formular als Download: All das wird häufig aus einem alten Ablagesystem übernommen. Dabei prüft kaum jemand, ob das Dokument selbst über eine Tag-Struktur, eine sinnvolle Lesereihenfolge oder Alternativtexte verfügt. Für Screenreader-Nutzer:innen ist ein solches Dokument dann trotz barrierefreier Umgebung eine Sackgasse. Es lohnt sich, Dokumente, die regelmäßig verlinkt werden, in die gleiche Prüfung einzubeziehen wie die Intranet-Seiten selbst, statt sie als reine Altlast durchzuwinken.

Ein zweiter, sehr einfacher Praxistest deckt zusätzlich auf, was oft übersehen wird: das gesamte Intranet einmal ausschließlich mit der Tab-Taste bedienen, ganz ohne Maus. Wo der Fokus verschwindet, wo man in einer Navigationsleiste hängen bleibt oder ein Button gar nicht erst erreichbar ist, zeigt sich in wenigen Minuten, ohne dass dafür spezielle Hilfsmittel nötig wären. Diese Tastaturprobe ersetzt keinen Test mit echten Screenreader-Nutzer:innen, ist aber ein schneller erster Indikator, den jede Redaktion selbst durchführen kann.

Barrierefreiheit ist nur einer von neun Erfolgsfaktoren, die wir aus über 100 SharePoint-Intranet-Projekten zusammengetragen haben. Die anderen acht drehen sich zum Beispiel um ein Zielbild, das jedem Projekt von Anfang an Richtung gibt, eine Struktur, die Mitarbeiter:innen wirklich alles finden lässt, oder eine Redaktion, die auch nach dem Go-Live noch trägt. Im Praxis-Guide finden Sie zu jedem der neun Faktoren einen konkreten Praxis-Tipp und eine Checkliste, mit der Sie in wenigen Minuten ehrlich einschätzen können, wo Ihr eigenes Projekt heute steht.

Jetzt Guide kostenlos downloaden

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LAYER 2 GmbH
Wendenstraße 21 b
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 284112 – 10
Telefax: +49 40 284112 – 16
https://www.layer2.de

Ansprechpartner:
Caroline Kindervater
Marketing Managerin
Telefon: +49 (40) 284112-31
E-Mail: ckindervater@layer2.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel