Die Kritik des MEW e.V. an den nEHS-Versteigerungen zeigt Wirkung. Nachdem der Verband das bisherige Auktionsverfahren wiederholt als unfair, mittelstandsfeindlich und wenig praxistauglich kritisiert hatte, hat das Bundeskabinett heute Anpassungen für das BEHG-Auktionsverfahren 2027 beschlossen.
Künftig sollen nur noch tatsächlich BEHG-verpflichtete Unternehmen sowie Intermediäre, die für diese Unternehmen handeln, an den Auktionen teilnehmen können. Andere Dritte sollen keinen Zugang mehr erhalten. Aus Sicht des MEW ist das ein wichtiger Schritt, um die Zuteilungsquote zu verbessern und spekulative Effekte im Primärmarkt einzudämmen.
„Unsere Kritik hat Früchte getragen. Zertifikate, die Unternehmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen, dürfen nicht durch zusätzliche Marktakteure verknappt oder verteuert werden. Die Beschränkung des Zugangs ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW.
Darüber hinaus soll die Summe der Gebote je Compliance-Konto und Versteigerungstermin von bislang 50 Prozent auf 20 Prozent der jeweils angebotenen Versteigerungsmenge begrenzt werden. Dies kann nach Einschätzung des MEW bei der Liquiditätsplanung helfen, löst die strukturellen Probleme des Verfahrens aber nur teilweise.
„Entscheidend bleibt ein mittelstandstaugliches Sicherheitenmodell. Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, unverhältnismäßig hohe Sicherheiten für Gebote vorzuhalten, von denen am Ende nur ein Bruchteil zugeteilt wird“, so Johannsen weiter.
Der MEW begrüßt, dass die Bundesregierung die berechtigte Kritik des Mittelstands aufgegriffen hat. Nun kommt es darauf an, die Änderungen schnell, rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Der Erwerb notwendiger nEHS-Zertifikate muss für die betroffenen Unternehmen verlässlich, fair und mittelstandstauglich organisiert werden.
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